Gewerbliche Dienstleister, Fachverband
Zugangsverordnung Berufsdetektive
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Sicherheitsgewerbe
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09.05.2025
Nachweis der fachlichen Qualifikation zu den Tätigkeiten der Berufsdetektive (§ 94 Z 62 GewO 1994):
- Präambel/Promulgationsklausel
- Zugangsvoraussetzungen
- Übergangsbestimmungen