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Nahaufnahme aufeinander gestapelter Holzstämme. Im Hintergrund Bäume, die von der Sonne beschienen werden, direktes Licht auf die Holzstämme
© Alberto Masnovo | stock.adobe.com
Lebensmittelgewerbe, Bundesinnung

Das Europäische Parlament macht den Weg zur Umsetzung einer ansatzweise praktikablen Entwaldungsverordnung frei

Weg für Verschiebung der EUDR um weiteres Jahr und Reduktion der Sorgfaltspflichten geplant

Lesedauer: 1 Minute

27.11.2025

Die intensive Lobby-Arbeit in Brüssel hat sich ausgezahlt. Im gestrigen Plenum des Europäischen Parlaments wurden bahnbrechende Entscheidungen in Bezug auf die Entwaldungsverordnung (EUDR) getroffen. Alle Unternehmen erhalten ein zusätzliches Jahr, um die neuen Regeln umzusetzen.

  • Vereinfachte Sorgfaltspflichten für bestimmte Betreiber und Händler.
  • Überprüfung des EU-Entwaldungsgesetzes im Hinblick auf Vereinfachungen bis zum 30. April 2026.

Die Beschlüsse im Detail

Das Europäische Parlament (EP) hat gestern im Plenum über gezielte Lösungen abgestimmt, die es Unternehmen, globalen Akteuren sowie EU- und Nicht-EU-Ländern erleichtern sollen, die EU-Entwaldungsverordnung umzusetzen. Dies folgt ihrem Beschluss in der letzten Plenarsitzung, einen neuen Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) im Schnellverfahren zu behandeln.

Der Text wurde mit 402 Ja-Stimmen, 250 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Im Folgenden dürfen wir die wichtigsten Punkte ausführen:

Einjährige Fristverlängerung für alle Unternehmen

Laut Position des Europäischen Parlaments erhalten Unternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit, um die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Entwaldung umzusetzen. Mittlere und große Unternehmen und Händler müssen die Verpflichtungen dieser Verordnung ab dem 30. Dezember 2026, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027 erfüllen. Diese zusätzliche Frist soll einen reibungslosen Übergang gewährleisten und die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des EU-IT-Systems ermöglichen, das Unternehmen, Händler und ihre Vertreter für die elektronische Abgabe von Sorgfaltserklärungen nutzen müssen.

Vereinfachung der Sorgfaltspflichten

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind der Ansicht, dass die Verantwortung für die Abgabe einer Sorgfaltserklärung bei den Unternehmen liegen sollte, die das betreffende Produkt als erste auf dem EU-Markt einführen, und nicht bei den Unternehmen und Händlern, die es anschließend vermarkten. Das entspricht dem von uns massiv geforderten „Point of Entry System“.

Das heutige Votum des Europäischen Parlaments ist ein wichtiges Signal für mehr Realitätssinn in der europäischen Gesetzgebung

Die Änderungen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden auch die Pflichten für Kleinst- und Kleinbetriebe im Primärsektor verringern, die künftig nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben müssen.

Das Europäische Parlament hat eine Überprüfung der Vereinfachungen bis zum 30. April 2026 beantragt, um die Auswirkungen des Gesetzes und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu bewerten.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament ist nun bereit, Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die geänderte Fassung der Verordnung aufzunehmen. Diese muss vom Europäischen Parlament und vom Rat endgültig gebilligt und noch vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit die einjährige Fristverlängerung in Kraft treten kann.

Großer Dank für diesen Erfolg gilt auch dem österreichischen Landewirtschaftsminister Norbert Totschnig, der über Monate hinweg Seite an Seite mit uns gemeinsam für unsere Forderungen gekämpft hat und gestern im persönlichen Gespräch zugesichert hat, sich auch weiterhin gemeinsam mit uns für eine sinnvolle Entwaldungsverordnung einzusetzen.

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