Förderrichtlinien: Erstzertifizierung österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24)
Bedingungen und Verfahren zur Antragsstellung
Lesedauer: 1 Minute
Die Förderung der Erstzertifizierung des Österreichischen Qualitätszertifikats für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24) wurde vom Fachverbandsvorstand – auf Grundlage eines Beschlusses des Fachverbandsausschusses des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung (FVAS 172/18/23062025) – rückwirkend ab dem Jahr 2024 beschlossen (FVV1/1/16072025).
Die Gewährung von Förderungen nach der vorliegenden Richtlinie erfolgt als De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission, vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl 2013 L 352/1 („De-minimis-Verordnung“).
1. Fördergegenstand
Gefördert werden die Kosten der Erstzertifizierung des österreichischen Qualitätszertifikats für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24). Diese betragen gesamt € 4.290,- (netto). Es gilt folgende Staffelung der Förderung:
| bis 10 Klient:innen | 75% der Kosten |
| 11 bis 50 Klient:innen | 50% der Kosten |
| 51 bis 100 Klient:innen | 25% der Kosten |
| ab 101 Klient:innen | 0% der Kosten |
2. Förderwerber
- Jede Vermittlungsagentur (Organisation von selbständigen Personenbetreuer:innen) die aktives Mitglied im Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung ist un
- die Erstzertifizierung (ÖQZ-24) erfolgreich durchlaufen und
- die Kosten für die Erstzertifizierung bezahlt hat und
- fristgerecht einen Antrag auf Förderung beim Fachverband einreicht.
3. Verfahren der Antragseinbringung
- Das Antragsformular des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung betreffend den Antrag auf Förderung der Erstzertifizierung inklusive Beilagen in Kopie müssen per Mail (fv-pb@wko.at) oder postalisch (Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien) eingebracht werden.
- Einzubringende Beilagen:
- ÖQZ-24 Zertifikat (Erstzertifizierung)
- Zahlungsnachweis betreffend die Kosten für die Erstzertifizierun
- Bestätigungsschreiben betreffend Förderung
- Das Antragsformular muss wahrheitsgetreu ausgefüllt und unterzeichnet werden.
- Der Förderungsantrag muss spätestens 6 Monate nach Ausstellung des ÖQZ-24 Zertifikats (Erstzertifizierung) beim Fachverband einlangen.
Förderanträge für Erstzertifizierungen aus dem Jahr 2024 können noch bis Ende 2025 beim Fachverband eingebracht werden.
Ebenso können Förderanträge für Erstzertifizierungen aus dem ersten Halbjahr 2025 bis Ende 2025 beim Fachverband eingereicht werden.
- Die Voraussetzungen (aktive Gewerbeberechtigung, Erstzertifizierungszertifikat, Zahlungsnachweis, ausgefülltes Antragsformular, Anzahl der Klient:innen liegt zwischen 0 und 100) der Förderung müssen nachweislich erfüllt sein.
- Nach positiver Prüfung der Unterlagen, kommt es zur Überweisung der entsprechenden Fördersumme, auf das vom Förderwerber angegebene österreichische Konto.
- Der Förderwerber wird mit einem Schreiben des Fachverbandes über eine Förderung oder die Ablehnung einer Förderung informiert.
4. Rückforderungen
Förderungen, die zu Unrecht bezogen wurden, sind zurückzuzahlen.