Tabaktrafikanten, Bundesgremium

Förderungen für Trafikanten in Niederösterreich

Angaben ohne Gewähr

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Gründungszuschuss des Landes und der Wirtschaftskammer Niederösterreich

Ziele der Förderung: Gefördert werden Projekte, welche im Einklang mit der Wirtschaftsstrategie beziehungsweise sonstigen relevanten Strategien des Landes Niederösterreich stehen.

Zielgruppe: Antragsberechtigt sind JungunternehmerInnen der gewerblichen Wirtschaft sowie von Tourismus- und Freizeitunternehmen. Als "JungunternehmerInnen" gelten Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen, dieses in der Folge zu einem wesentlichen Teil leiten, während der letzten fünf Jahre vor der Neugründung oder Übernahme nicht wirtschaftlich selbständig gewesen sind und eine etwaige bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben.

Gegenstand der Förderung: Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung der Finanzierung von Unternehmen zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit bei Betriebsneugründungen und Betriebsübernahmen.

Art und Ausmaß der Förderung: Förderbar sind dem geförderten Projekt zurechenbare Investitionen, sofern sie aktiviert werden und direkt zu Ausgaben führen, sowie die Anschaffung von Waren und Rohstoffen. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 8 % der förderbaren Kosten. Die förderbare maximale Investitionssumme beträgt € 15.000.

Rechtsgrundlagen: Die Förderung erfolgt auf Basis der De-Minimis-Verordnung, es gelten die Bestimmungen der genannten Verordnung.

Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt über die Bezirskstellen der WKNÖ.

NÖBEG Bürgschaften und Beteiligungen:
Die NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (im Folgenden kurz "NÖBEG" genannt) stellt im Rahmen des Niederösterreichischen Beteiligungsmodells Unternehmen mit günstigen Ertragsaussichten gefördertes Beteiligungskapital für Investitionen zur Verfügung. Die Refinanzierung des Beteiligungskapitals erfolgt für jede Beteiligung durch Aufnahme eines Kredites durch die NÖBEG als Kreditnehmerin bei der Geschäftsbank des Unternehmens.

Das Land Niederösterreich übernimmt die Bürgschaft zur Besicherung des Refinanzierungskredites gegenüber der NÖBEG für 80 % des im Einzelfall eingesetzten Beteiligungskapitals sowie für 100 % der betreffenden Refinanzierungszinsen und Kosten. Zusätzlich zur Bürgschaft trägt das Land NÖ einen Teil der anfallenden Refinanzierungszinsen und Kosten.

Details siehe: http://www.noebeg.at/Wen-wir-finanzieren-Kleinund-Mittelbetriebe

Förderung für Alarmanlagen und Vidoüberwachung des LG NÖ

Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Landesgremium gerne zur Verfügung.

Stand: 26.07.2024