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Sparte Industrie

Lohnstückkosten, Lohnnebenkosten & Wettbewerbsfähigkeit

Informationen der Bundessparte Industrie

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08.05.2026

Die Forderung der Industrie nach einer deutlichen Senkung der Lohnneben­kosten hat eine zentrale Bedeutung bekommen, weil sich die Konkurrenz­fähigkeit der österreichischen Unternehmen erheblich verschlechtert hat. Unverschuldet. Maßvolle Lohnabschlüsse und Produktivitätssteigerungen sind wichtige Elemente einer Gegenstrategie, die Lohnnebenkosten wären aber ein Hebel für eine rasche, positive Veränderung.

Der Vergleich von absoluten Arbeitskosten zwischen verschiedenen Ländern ist nur bedingt zielführend, da diese Werte unterschiedliche Produktivitätsniveaus nicht berücksichtigen. Daher werden als Vergleich die Lohnstückkosten herangezogen, also die Arbeitskosten je Leistungseinheit. Unterschiedliche historisch gewachsene Strukturen machen aber auch den Vergleich der absoluten Höhe der Lohnstückkosten schwierig. In der Ökonomie besteht aber Einigkeit darüber, dass die Veränderung von Lohnstückkosten - auch zwischen höchst unterschiedlichen Volkswirtschaften – ein valider Maßstab dafür ist, wie sich die Wettbewerbsverhältnisse zwischen Staaten im Zeitablauf verschieben.

Lohnstückkosten wachsen überdurchschnittlich, wenn in einer Volkswirtschaft die Arbeitskosten markant rascher steigen, oder aber die Produktivität markant zurückbleibt. In jedem Fall ist die Verschlechterung der Lohnstückkostenposition ein Alarmsignal ersten Ranges, weil damit die (preisliche) Konkurrenzfähigkeit der Produkte dieses Landes zurückfällt, was in weiterer Folge zu schwächerer Nachfrage und geringerer Wertschöpfung führt – mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf Faktoren wie Beschäftigung, Investitionen und Steuerleistung.

In Österreich ist es lange Zeit gelungen, die Entwicklung der Lohnkosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Produktivitätsentwicklung zu halten. Dadurch sind die Lohnstückkosten in ähnlicher Weise gewachsen wie in den wichtigsten Partnerländern, sodass sich die Konkurrenzsituation wenig verändert hat. Dies hat sich in den Jahren 2022 bis 2024 schlagartig verändert, da es in Österreich aufgrund der überdurchschnittlichen Inflationsentwicklung zu völlig überzogenen Lohnerhöhungen gekommen ist, denen keine entsprechenden Produktivitätssteigerungen gegenüberstanden. Die Warnungen der Industrie vor „automatischer“ Inflationsabgeltung wurden ebenso wenig gehört wie die Vorschläge, nur die Kerninflation für die Bemessung der Lohn- und Gehaltserhöhungen heranzuziehen. Da der Staat durch großzügige Maßnahmen des Inflationsausgleiches und einer vollen Berücksichtigung der Inflationsentwicklung bei der Verhandlung der Beamtengehälter und bei der Erhöhung der Pensionen in diesen Jahren mit sehr schlechtem Beispiel vorangegangen ist, waren hohe Kollektivvertragsabschlüsse nicht zu vermeiden. Das Resultat: Eine massive Verschlechterung der Lohnstückkostenposition. Im Vergleich zum Durchschnitt der 27 EU-Mitgliedsländer hat sich im Zeitraum 2022/25 die Schere um rund sieben Basispunkte geöffnet.

Die österreichischen Industriebetriebe sind dadurch in eine gefährliche Lage geraten: Arbeits- und Energiekosten galoppieren davon, während Aufträge wegbrechen, weil die Nachfrage fehlt oder man preislich nicht mehr mithalten kann. Die aufgrund der hohen Kosten am Standort Österreich gedämpfte Investitionsneigung wird durch den geringeren finanziellen Spielraum für Investitionen weiter eingeengt – wodurch sich die Produktivitätsentwicklung verlangsamt.

Im Jahr 2025 ist es gelungen, die Verschlechterung der Lohnstückkostenposition zu stoppen: Die KV-Abschlüsse im Vorjahr haben sich stärker an den wirtschaftlichen Gegebenheiten als an der Inflationsentwicklung orientiert, sodass viele Abschlüsse in der Industrie sogar unter der Inflationsrate lagen. Dies ist eine überaus positive Entwicklung und zudem ein Zeichen einer funktionierenden Sozialpartnerschaft. Allerdings: Um die erhebliche Verschlechterung der Lohnstückkosten in den davorliegenden Jahren auszugleichen, müssten auf viele Jahre hinaus die KV-Abschlüsse unter der Inflationsrate bleiben (was schwer zu erreichen sein wird), zudem würden viele Unternehmen eine auf Jahre geschwächte Wettbewerbsposition nicht aushalten und aus dem Markt ausscheiden.

Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen hat die Bundessparte Industrie daher nachdrücklich gefordert, dass – zusätzlich zur Zurückhaltung bei der Lohn- und Gehaltsentwicklung und der Verbesserung der Bedingungen für produktivitätssteigernde Investitionen – ein großer Schritt zur Entlastung der Arbeitskosten erfolgen muss: Dies wäre einfach und rasch möglich, wenn man die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber senkt. Ein sinnvolles und unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Konkurrenzfähigkeit spürbares Volumen müsste bei einer Senkung der Dienstgeberbeiträge um fünf Prozentpunkte ansetzen. Das Doppelbudget 2027/28 sieht eine Senkung um einen Prozentpunkt vor, was keine Lösung für das geschilderte Problem darstellt (siehe dazu den Kommentar von Spartenobmann Mag. Sigi Menz).

Der größte Teil dieser Senkung könnte durch eine Umstellung der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds erfolgen, dessen Speisung aus Arbeitgeberbeiträgen schon aus grundsätzlichen finanzwirtschaftlichen Gründen fragwürdig ist. Die Streichung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichfonds würden mit 3,7 Prozentpunkten bereits drei Viertel des angestrebten Gesamtvolumens abdecken. Der Arbeitgeberanteil der Arbeitslosenversicherung beträgt in Österreich 2,95 %, in Deutschland ist er mit 1,3 % weniger als halb so hoch – hier wäre eine Anpassung anzudenken: Längerfristige Sozialleistungen, wie die Notstandshilfe (mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr), werden in fast allen Ländern aus dem allgemeinen Budget getragen und nicht aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Ein weiterer Ansatzpunkt wäre die Rückkehr zu einer paritätischen Beitragsleistung zur Pensionsversicherung, wie dies ursprünglich der Fall war; aufgrund von Budgetproblemen werden seit den 1970er Jahren unterschiedliche Zusatzbeiträge eingehoben, sodass nunmehr in Österreich die Arbeitnehmer einen Beitrag zur Pensionsversicherung von 10,25 % leisten, die Arbeitgeber hingegen von 12,55 %. Gerade im Pensionsbereich sind aber mittel- und längerfristig (neben der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung) grundlegende Maßnahmen zur Eindämmung der Kosten notwendig, insbesondere eine stufenweise Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters.

Eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie ist daher unmittelbar verknüpft mit der politischen Bereitschaft, durch Reformen die Ausgabenseite des Bundesbudgets zu entlasten.

Autor:
Mag. Thomas Stegmüller
E-Mail: thomas.stegmueller@wko.at 

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