Finanzdienstleister, Fachverband
Datenschutz für Finanzdienstleister
Seit 25. Mai 2018 gilt die DSGVO
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18.03.2026
1. Service der WKÖ
Die Datenschutz-Grundverordnung und das neue österreichische Datenschutzgesetz (DSG) sind seit 25. Mai 2018 in Kraft.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat daher zahlreiche Online-Angebote entwickelt, um alle Mitglieder bei der Umstellung zu unterstützen.
- Das Online-Portal wko.at/datenschutz bietet gebündelt und übersichtlich den Zugang zu allen Informationen.
- Der Online-Ratgeber zur Datenschutz-Grundverordnung führt Sie Schritt für Schritt durch die für Ihre Datenverarbeitung relevanten Vorschriften.
- Der Online-Ratgeber zu den Informationsverpflichtungen und der Praxisleitfaden zur Umsetzung der DSGVO bieten Unterstützung bei Ihren konkreten Anwendungen.
- Diese Übersichtsseite der Unterstützungsmaßnahmen bietet gebündelt Informationen.
- Die Bundessparte Handel hat das Toolset DSGVO veröffentlicht.
- Der Leitfaden technische und organisatorische Maßnahmen im Rahmen der DSGVO ist im Rahmen der bewährten Initiative it-safe.at in Kooperation zwischen WKÖ und BMDW erschienen.
2. Service des Fachverbands
Der zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DATB) und Rechtsanwalt, Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke), CIPP/E stellt für Finanzdienstleister folgende Dokumente zur Verfügung, die im Rahmen der Weiterbildungsveranstaltung "Datenschutz für Finanzdienstleister" vorgestellt wurden:
- Grundprinzipien des Datenschutzes nach der DSGVO und DSG
- Anleitung / Anmerkungen zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Infos über "TOMs" (technische und organisatorische Maßnahmen)
- Muster und Infos zur Einwilligungserklärung zur Zusendung von Informationsmaterial
- Muster für eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des DSG für Dienstnehmer/innen
- Muster für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Auftragsverarbeiter
- Muster für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Finanzdienstleister als Verantwortliche
- Musterschreiben zur Zusendung des Identitätsnachweises für ein Auskunftsbegehren nach Art 15 DSGVO
3. Gewerbliche Vermögensberater – Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher nach DSGVO
Zur Analyse des Fachverbands Finanzdienstleister, ob Gewerbliche Vermögensberater bei Verarbeitung ihrer Kundendaten als Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher nach DSGVO handeln.