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SPIK - Sozialpolitik informativ & kurz

Newsletter Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit 27.3.2026

Lesedauer: 12 Minuten

Aktualisiert am 27.03.2026

Inhaltsübersicht

  • Warum Quoten keine gute Idee sind, aber trotzdem kommen
  • Wir brauchen Lehrlinge!
  • Patientenlenkung, um das Gesundheitssystem zu entlasten – bitte warten!
  • Mehr Staat, weniger privat?
  • Bürokratie kostet!
  • Terminaviso: Präsentation Österreichischer Fehlzeitenreport 2026


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Krieg im Nahen Osten hemmt den Aufschwung und wirft die Frage auf: Soll der Staat in den Markt eingreifen? Beim Spritpreis ist das neu, in der Sozialpolitik üblich: So gilt ab 2027 eine Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten börsenotierter Unternehmen. Das Ansinnen dahinter ist verständlich, eine solche Lösung aber keine gute Idee.

Am Lehrstellenmarkt entscheidet sich die Zukunft des Standorts, die von Fachkräften abhängt. Hier soll der Staat eingreifen und darf nicht bei der betrieblichen Lehrstellenförderung sparen.

Der Staat beherrscht auch das Gesundheitswesen. Nur bei der freien Arztwahl sind wir liberal. Das können wir uns nicht mehr leisten und müssen Patienten lenken wie andere Länder auch.

Die Staatsmacht zeigt sich auch am Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung im öffentlichen Sektor steigt, in der Privatwirtschaft sinkt sie. Beides ist nicht nachhaltig.

Bei den Betrieben macht sich der Staat täglich durch Bürokratie bemerkbar. Die WKO hält dagegen.

Am 30.6.2026 wird der neue Fehlzeitenreport präsentiert.

Alles Gute! 

Rolf Gleißner 



Warum Quoten keine gute Idee sind, aber trotzdem kommen

Ab 2027 gilt eine Frauenquote von 40% in Aufsichtsräten börsenotierter Unternehmen. Quoten sind ein oft gefordertes Instrument für tatsächlich oder vermeintlich benachteiligte Gruppen. Die Gegenargumente werden meist ignoriert oder tabuisiert. 

Der Nationalrat hat entsprechend der Women on Boards-Richtlinie der EU [Richtlinie (EU) 2022/2381] das „Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz“ beschlossen. Demnach muss der Aufsichtsrat in börsenotierten Gesellschaften künftig zu mindestens 40 Prozent aus Frauen bzw. aus Männern bestehen. Zudem kann der Aufsichtsrat Zielvorgaben zur Verbesserung der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter im Vorstand festlegen. Unverändert bleibt eine Quote von 30 Prozent für nicht börsenotierte Gesellschaften mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern. Die Neuerungen gelten für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat nach dem 31.12.2026. Bestehende Mandate bleiben unberührt.

Die Wirtschaftskammer hat sich dabei gegen Gold Plating, konkret die Forderung nach Quoten in Vorständen ausgesprochen. Dabei ist das Ziel der Richtlinie, Chancengleichheit für Männer und Frauen, unstrittig, weshalb nichts gegen die Förderung von Frauen und anderen Gruppen mit Nachteilen einzuwenden ist. Daher forderte die WKO stets den Ausbau von Kinderbetreuung und die Förderung des Wiedereinstiegs von Frauen und setzte sich auch für die Förderung älterer Arbeitsloser durch Eingliederungsbeihilfe und Kombilohn ein, weil diese schwerer einen Job finden als jüngere.

Quoten erzwingen nicht gleiche Chancen, sondern gleiche Ergebnisse 

Das Ziel der Chancengleichheit gebietet es also, Nachteile von Frauen und Älteren möglichst auszugleichen. Quoten gehen aber weiter. Sie werden vom Gedanken getragen, dass jede Ungleichheit ungerecht ist und nicht nur gleiche Chancen und Rechte, sondern auch gleiche Ergebnisse erzwungen werden sollen. Objektive Unterschiede zwischen Menschen, Unternehmen, Branchen etwa bei Präferenzen, Eignung, Umständen, Angebot werden dabei ausgeblendet.

Beispiel Umstände/Angebot: AK und ÖGB fordern quasi Quoten für die Beschäftigung Älterer, indem Unternehmen, die weniger Ältere als der Branchenschnitt beschäftigen, höhere Abgaben zahlen sollen. Dieselbe Vorgabe hätte für so unterschiedliche Betriebe wie Diskotheken und Cafés – beide sind Gastronomie – gegolten. Allerdings finden Betriebe generell oft zu wenige verfügbare Arbeitskräfte über 60 Jahre vor.

Beispiel Präferenzen: Der ÖGB fordert Frauenquoten in der Wirtschaft, aber nicht bei Betriebsräten, in denen Männer deutlich überwiegen. Ein Grund hierfür ist auch, dass Frauen etwa aufgrund von Betreuungspflichten nicht unbedingt Tätigkeiten präferieren, die mit häufigen Überstunden und Konflikten verbunden sind.

Beispiel Eignung: Für typische Anforderungen etwa an Soldaten und Bauarbeiter sind Männer im Schnitt besser geeignet, sprachlich schneiden Frauen besser ab. Diese Unterschiede sagen nichts über den/die Einzelne aus, führen aber zu einer massiven Ungleichverteilung in diesen Berufen.

Aber Quoten werden ohnehin nicht für alle Tätigkeiten gefordert, sondern für Führungs- und Aufsichtspositionen. Doch auch hier sind Quoten wenig geeignet und ungerecht, weil sie nicht an den Ursachen ansetzen: Was hat eine Mutter von der Frauenquote, wenn es an der Kinderbetreuung fehlt? Quoten haben daher Studien zufolge kaum messbare (Spillover-)Effekte auf Einkommen und Karrierechancen von Frauen insgesamt. Hingegen setzen der Ausbau der Kinderbetreuung und das Führungskräfteprogramm "Zukunft.Frauen“ der WKO und Industriellenvereinigung bei den Ursachen an.

Quoten diskriminieren 

Angesichts der objektiven Unterschiede widersprechen Quoten oft dem Leistungsprinzip und diskriminieren ihrerseits. Dann häufig kommt nicht die bestgeeignete Person zum Zug, sondern die mit dem richtigen Merkmal, was ihre Position als Quotenmann/frau von vornherein schwächt.

Quoten überspannen daher die Anforderung an Unternehmen und verletzen die Erwerbsfreiheit: Unternehmen dürfen natürlich nicht diskriminieren, aber sie müssen das Recht haben, die bestgeeigneten Personen einzustellen und zu befördern, da sie in einer Marktwirtschaft auch die vollen Konsequenzen ihrer Personalentscheidungen tragen müssen.

Fazit: Alle sollen gleiche Chancen und gleich Rechte haben, weshalb benachteiligte Gruppe zu fördern sind. Angesichts der Unterschiede zwischen Menschen, Unternehmen und Branchen kann und soll aber Gleichheit bei Ergebnissen nicht mit Quoten erzwungen werden. Die Lobbys dahinter sind allerdings stark und lassen offene Diskussionen nicht zu. Daher liegt auch die Entgelttransparenz-Richtlinie am Tisch. Aber das ist eine andere Geschichte.


von Mag. Dr. Rolf Gleißner



Wir brauchen Lehrlinge!

Die hartnäckige Wirtschaftsflaute ist auch am Lehrstellenmarkt angekommen. Dennoch fehlen selbst jetzt in allen Bundesländern außer Wien Lehrlinge. Der Mangel wird sich verschärfen, wenn wir nicht gegensteuern. 

Von 2021 bis 2024 gab es mehr sofort verfügbare Lehrstellen als Lehrstellensuchende. Dann kippte diese Bilanz, u.a. weil Unternehmen nach drei Jahren Rezession bei Einstellungen zurückhaltender wurden. Berücksichtigt man aber auch die nicht sofort verfügbaren offenen Lehrstellen, stehen selbst jetzt 13.507 Lehrstellensuchende 17.564 offenen Lehrstellen gegenüber. Dabei verzeichnen alle Bundesländer bis auf Wien einen Stellenüberhang, in Tirol kommen auf einen Suchenden vier offene Lehrstellen!

Der Ausblick ist düster: Bis 2050 werden bundesweit zusätzlich rund 250.000 Arbeitskräfte fehlen. Allein die Zahl der Erwerbspersonen mit Lehrabschluss soll dem WIFO zufolge bis 2040 um rund 160.000 zurückgehen. Das ist dramatisch, werden doch vor allem handwerkliche Berufe, die die Lehre dominieren, für die Klimawende benötigt und sind kaum durch KI ersetzbar. Was sind die Ursachen, wie ist gegenzusteuern?

Rückgang bei Angebot und Nachfrage 

Der Rückgang hat Ursachen im Angebot, in der Nachfrage und in der Kluft zwischen den beiden: Zunächst geht das Angebot an Lehrlingen massiv zurück. Seit 2000 ist die Geburtenrate auf niedrigem Niveau und sinkt weiter. Zudem ist der Anteil der Lehrlinge an den Jugendlichen von traditionell 40 Prozent zuletzt auf einen historischen Tiefstand von 36,7 Prozent gefallen. Immer noch entfällt jede dritte Lehre bei Mädchen auf die drei Berufe Einzelhandel, Bürokauffrau und Frisörin, während Burschen mehr technische Berufe wählen.

Die Entwicklung ist regional unterschiedlich: In Vorarlberg beginnt immer noch fast jeder zweite 15-Jährige eine Lehre, im Burgenland nur jeder Vierte. Im Gewerbe und Handwerk, das früher jeden zweiten Lehrling ausbildete, sowie im Handel halbierte sich die Zahl der Lehranfänger in den letzten 25 Jahren. In der Steiermark und Kärnten ging die Zahl um 40 Prozent zurück, in Wien vor allem aufgrund der massiven Zuwanderung nur um 12 Prozent.

Fehlendes Angebot, Strukturwandel und Rezession führten dazu, dass es heute um 35% weniger Lehrbetriebe gibt als 2010. Laut Arbeitskräfteradar (Unternehmensbefragung des ibw im Auftrag der WKÖ) würden 50 Prozent der Ausbildungsbetriebe mehr Lehrlinge ausbilden, wenn sie geeignete Lehrlinge finden würden.

Auch der Kostendruck ist gestiegen, insbesondere weil die Lehrlingseinkommen in den letzten 10 Jahren überproportional angehoben wurden, vor allem um mehr Jugendliche zu gewinnen. Die Ausbildung eines Lehrlings kostet einen Betrieb in der Regel zwischen 12.000 und 15.000 Euro netto pro Jahr und damit mehr als die Rekrutierung einer Fachkraft.

Vier offene Stellen auf einen Lehrling in Tirol 

Sehr kurzsichtig ist die öffentliche Hand, die die Lehrstellenförderung seit Jahren nicht valorisiert: Dabei kostet ein Lehrling den Fiskus nur 7.830 Euro, ein Schüler 12.612 Euro und ein überbetrieblicher Lehrplatz sogar 22.804 Euro pro Jahr.

Dazu kommt die regionale Kluft mit vielen Lehrstellensuchenden in Wien und offenen Lehrstellen im Rest Österreichs. Während in Tirol auf einen Suchenden vier offene Lehrstellen kommen, konkurrieren in Wien 2,5 Suchende um eine offene Lehrstelle.

Ein Problem ist, dass viele, vor allem migrantische Jugendliche nicht fit für eine Lehrstelle sind. Die Schweiz - neben Österreich und Deutschland ein Kernland der dualen Ausbildung – setzt dabei auf das Modell der Integrationsvorlehre. Junge Erwachsene mit mangelnden Deutschkenntnissen werden dabei in enger Kooperation mit den Betrieben vor Ort für die betriebliche Lehre vorbereitet. Das WIFO empfiehlt das Modell auch für Österreich.

Fazit 

Der Lehrstellenmarkt ist mitentscheidend für die Zukunft des Standorts, der von der Verfügbarkeit von Fachkräften abhängt. Hier droht ein massiver Rückgang. Um gegenzusteuern, braucht es eine Bündelung aller Kräfte und folgende Schritte:

  • eine Werbetrommel für die Lehre, um den Jugendlichen die Vorteile der Lehre aufzuzeigen;
  • nach dem Vorbild der Schweiz eine praxisnahe Vorbereitung der nicht lehrstellenfitten Kandidaten;
  • eine Lehrstellenförderung, die den Kostendruck der Lehrbetriebe ausgleicht;
  • eine Willkommenskultur der Regionen für überregional vermittelte Lehrlinge sowie
  • praxisnahe Angebote für erwachsene Hilfskräfte, die einen Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg anstreben.

Näheres: ibw-forschungsbericht-225.pdf


von Mag. Gabriele Straßegger



Patientenlenkung, um das Gesundheitssystem zu entlasten – bitte warten!

Schon 2023 wurde der Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“ vereinbart. Eine Patientenlenkung würde die Versorgung verbessern und die Kosten dämpfen, dennoch ist seitdem nicht viel passiert. Die Reformpartnerschaft bringt einen neuen Anlauf. 

Österreich liegt bei gesunder Lebenserwartung bekanntlich nur im EU-Mittelfeld, hat aber die zweithöchsten Gesundheitsausgaben der EU, und die Demografie treibt die Kosten Jahr für Jahr weiter in die Höhe. Daher vereinbarten Bund, Länder und Sozialversicherung im Finanzausgleich 2023 und im Zielsteuerungsvertrag 2024 einen Meilenstein: Die Patienten sollten künftig im Sinne von „digital vor ambulant vor stationär“ zum „Best Point of Service“ geleitet werden. Damit würden Engpässe beseitigt, Wartezeiten verkürzt und Kosten gedämpft.

„Wir sind Ankündigungsriesen, aber Umsetzungszwerge“, unkte einst Finanzminister Schelling. Tatsächlich wurden in zwei Jahren keine nennenswerten Umsetzungsschritte gesetzt. Immerhin hat die ÖGK nun – im zweiten Anlauf – ein umfassendes telemedizinisches Angebot ausgeschrieben.

Laut einer Studie der Medizinischen Universität Wien zählt Österreich zu den Ländern mit der höchsten Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in Europa. Über den Untersuchungszeitraum von 13 Jahren zeigte sich in allen Versorgungsebenen ein Anstieg der Konsultationen, insbesondere bei Fachärzten. Denn aufgrund der freien Arztwahl können in Österreich - egal ob Wespenstich oder gequetschter Daumen - Spitalsambulanzen, Facharztpraxen und/oder Allgemeinmediziner genutzt werden. 

Heilige Kuh freie Arztwahl 

Während andere Länder schon lange und verbindlich Patienten zum bestgeeigneten Point of Service lenken, blieb es in Österreich bisher beim Stückwerk: Der teuerste Bereich, die Spitäler, wird schrittweise, aber nicht systematisch reduziert. Die Zahl der Krankenanstalten sank von 1985 bis 2024 von 300 auf 257, die Zahl der Spitalsbetten von 75.168 auf 60.126 (immer noch die viertmeisten in der EU!), die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 11 auf 6 Tage.

Im Gegenzug wurde das ärztliche Angebot ausgebaut: Seit 2013 kamen 112 Primärversorgungseinheiten dazu, also Zusammenschlüsse von Allgemeinmedizinern mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen. Sie bieten längere Öffnungszeiten und eignen sich als Anlaufstelle für nicht-akute Fälle.

Der (langsame) Umbau des Angebots bedeutet aber noch lange keine Patientenlenkung und ändert nichts an der teuren Parallelität von Strukturen. Dabei gibt es genug Vorbilder, etwa die Niederlande: Der Hausarzt ist dort erste Anlaufstelle und zuständig nicht nur für Diagnose und Behandlung, sondern auch für die Koordination der weiteren Versorgung des Patienten. Der Hausarzt weist zu, ein direkter Zugang zu Fachärzten und Spitälern ist nicht möglich bzw. werden die Leistungen dann nicht ersetzt. Dazu kommt ein hoher Digitalisierungsgrad: Das Gesundheitssystem hat eine nahezu flächendeckende elektronische Patientenakte und nützt intensiv Telemedizin und Videokommunikation. Diese Kombination macht das holländische System zu einem der effizientesten international.

Anreize statt Verpflichtung 

Strikte Gatekeeper-Systeme setzen natürlich ein ausreichendes Angebot vor allem in der Erstversorgung voraus, ansonsten entsteht Unzufriedenheit. Dazu zählt auch ein umfassendes digitales Angebot, das im Rahmen eines nationales e‑Triage‑Systems zumindest in harmlosen Fällen verbindlich VOR ambulanten und stationären Angeboten zu nutzen ist. Wichtig wären auch eine stärkere ELGA‑Integration und eine klare Online-Navigation („Best Point of Service“).

Im Rahmen der Reformpartnerschaft verhandeln gerade Regierung, Länder und Sozialversicherung über Gesundheitsreformen. Ziel ist u.a. ein System der Patientenlenkung ab 2027.

Für die von freier Arztwahl verwöhnten Österreicher kommt realistischerweise keine strikte, sondern eine sanfte Patientenlenkung durch Anreize in Frage, etwa Selbstbehalte bei Nichteinhaltung der Reihenfolge, schnellere Termine bei deren Einhaltung. Ärzte sollten auch für die Koordination von Patienten honoriert werden statt ausschließlich für die Menge der Leistungen. 

Fazit 

Aus Sicht der Wirtschaft ist entscheidend, dass das Gesundheitssystem effizient arbeitet und Unternehmen verlässliche medizinische Versorgung für Beschäftigte vorfinden. Ein System der Patientenlenkung würde die Steuerung verbessern, Spitäler entlasten und dabei bestehende Strukturen nützen. Nur mit einer Kombination aus Anreizen, Digitalisierung, Qualifizierung und Prävention kann das Gesundheitssystem eine alternde Gesellschaft hochwertig versorgen und gleichzeitig finanzierbar bleiben.


von Mag. Christina Marx



Mehr Staat, weniger privat?

Zuwachs der Beschäftigung im öffentlichen vs. privaten Sektor
© WKÖ designed by freepik.com

Seit über drei Jahren stagniert die Wirtschaft. Bei steigender Produktivität würde man einen Rückgang der Beschäftigten erwarten, aber nein: Die Beschäftigung ist seit drei Jahren stabil. Die Gründe sind bekannt: Die durchschnittliche Arbeitszeit ist rückläufig, die Produktivität stagniert und – der Staat springt ein: Der öffentliche Sektor – Verwaltung, Erziehungswesen, Gesundheit und Soziales - beschäftigt heute um 60.500 Menschen mehr als vor drei Jahren. Damit wurde der Rückgang in der Privatwirtschaft, vor allem in der Industrie, nämlich 35.500, mehr als kompensiert. 

Das Problem dabei, auch wenn im öffentlichen Bereich wertvolle Arbeit geleistet wird: Ein Beamter belastet das Budget, ein Industriearbeiter entlastet es. Kein Wunder, dass das Budget zu sanieren ist. Hoffentlich nicht auf Kosten der Privatwirtschaft.



Bürokratie kostet!

Österreichs Unternehmen verlieren jedes Jahr rund 21,1 Milliarden Euro und 320 Millionen Arbeitsstunden durch bürokratische Verpflichtungen. Das entspricht etwa 195.000 Vollzeitkräften, die nur mit Dokumentation, Nachweisen und Meldepflichten beschäftigt sind. Das betrifft nicht nur Unternehmen und ihre Mitarbeiter, sondern durch höhere Kosten auch die Kunden und letztlich alle Bürger. 

Die Entlastung der heimischen Wirtschaft von überbordender Bürokratie ist und bleibt daher eine zentrale Forderung der WKO. Die neue Website www.bürokratie-kostet.at stellt die Bürokratiebelastung anhand von Fakten und Beispielen dar. Unternehmen können dort eigene Beispiele einbringen, die vertraulich behandelt werden. 



Terminaviso: Präsentation Österreichischer Fehlzeitenreport 2026

Schwerpunkt: Muskel-Skelett-Erkrankungen 

Seit 2007 ist der Fehlzeitenreport jährlicher Fixpunkt. Als sozialpartnerschaftliches Projekt wird er vom Dachverband der Sozialversicherungsträger, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Österreich beauftragt und vom WIFO erstellt.

Programm und Anmeldemöglichkeit folgen.

WANN: Dienstag, 30. Juni 2026, 11:30-13:30 Uhr
WO: Dachverband der Sozialversicherungsträger, Veranstaltungszentrum,
Kundmanngasse 21, 1030 Wien




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Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik
Leiter: Mag. Dr. Rolf Gleißner
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