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SPIK - Sozialpolitik informativ & kurz

Newsletter Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit 28.5.2026

Lesedauer: 13 Minuten

Aktualisiert am 27.05.2026

Inhaltsübersicht

  • Warum die Budgetsanierung Vernünftiges, aber keine Reformen bringt
  • Prognose des Finanzministeriums: Vergangenheitsbezogene Ausgaben steigen, zukunftsgerichtete sinken
  • Berufliche Rehabilitation: Viele sind berufen, aber nur wenig auserwählt
  • Trotz Rezession: Stiftung Aufleb qualifiziert und vermittelt mit Erfolg
  • 61. Zeller Tagung von 8. bis 10. April 2026
  • Der Fehlzeitenreport 2026 wird am 30. Juni präsentiert


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

am 8./9. Juli soll das Doppelbudget 2027/28 beschlossen werden mit dem Ziel, das Staatsdefizit bis 2028 unter 3 Prozent zu drücken. Vorgesehen sind vernünftige Einsparungen, aber auch Offensivmaßnahmen wie eine Lohnnebenkostensenkung. Leider nicht vorgesehen sind nachhaltige Reformen im Pensions- und Gesundheitssystem. Genau die wären aber angesichts der düsteren Langfristprognose des Finanzministeriums und nach Ansicht aller Experten notwendig, scheitern aber stets an der menschlichen Natur.

Das sieht man auch am Reformvorhaben „Reha vor Pension“, das nach 12 Jahren immer noch nicht funktioniert. Ein Beispiel aus dem Burgenland zeigt, wie es geht.

Wie es geht, nämlich trotz Rezession Arbeitslose mit Nachteilen zu qualifizieren und in Zukunftsjobs zu bringen, zeigt auch die Stiftung Aufleb seit vielen Jahren.

Eine Nachlese zur 61. Zeller Tagung und

am 30.6. 2026 wird der neue Fehlzeitenreport präsentiert.

Alles Gute! 

Rolf Gleißner 



Warum die Budgetsanierung Vernünftiges, aber keine Reformen bringt

Bei der Budgetkonsolidierung führt kein Weg an den riesigen Töpfen für Pensionen, Arbeitsmarkt und Gesundheit vorbei. Die Regierung hat vernünftige Schritte angekündigt, aber leider nicht die nötigen Reformen, die stets an der menschlichen Natur scheitern.

59 Prozent der Staatsausgaben und über die Hälfte des Bundesbudgets entfallen auf Soziales und Gesundheit, Tendenz steigend. Will man das Budget sanieren, kommt man an den riesigen Töpfen für Pensionen, Arbeitsmarkt und Gesundheit nicht vorbei. Einerseits schmerzhaft, andererseits zwingt die (Geld)Not zur Vernunft. „Geldmangel ist ein Segen. Niemand kann sagen, wie viele politische Dummheiten durch Mangel an Geld schon verhindert worden sind“, sagte einst Talleyrand, Außenminister unter Napoleon.

Tatsächlich hat die Regierung einige richtige Schritte angekündigt, die noch vor Sommer beschlossen werden sollen: So entfällt der Pensionsversicherungsbeitrag für Zuverdienste neben der Alterspension für Dienstnehmer, für Selbständige wird er halbiert. Im Gegenzug wird die Pension nicht mehr aufgewertet – ein Arbeitsanreiz, der das Budget langfristig sogar entlastet.

„Geldmangel ist ein Segen" 

Geringverdiener müssen künftig wieder Arbeitslosenversicherungsbeitrag zahlen – klingt hart, ist aber richtig, hat doch das WIFO festgestellt [Verteilungseffekte einer Änderung der Abgabenbelastung geringer Erwerbseinkommen], dass nur 16 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten Working Poor, d.h. armutsgefährdet sind, weil es im Haushalt meist noch andere Einkommen gibt.

Die Lohnnebenkosten sinken um ein Prozent des Bruttolohns. Gut, sind wir doch laut OECD von 38 Staaten die Nr. 4 in der Abgabenlast auf Arbeit. 47 Prozent der Arbeitskosten entfallen auf Abgaben, mehr als bei Schnaps, nur Benzin und Zigaretten werden noch stärker besteuert!

Die Bildungskarenz wird im Juni wieder auferstehen, aber viel günstiger und mit klarem Arbeitsmarktfokus. Die Erhöhung der Pensionen knapp unterhalb der Inflationsrate ist vernünftig und kostet um 280 Mio Euro weniger als die gesetzlich vorgesehene Erhöhung. Allerdings stehen dem 7,5 Mrd Euro gegenüber, um die Pensionserhöhungen seit 2018 über dem gesetzlichen Niveau lagen.

Die geplanten Maßnahmen bremsen das Defizit kurzfristig auf unter 3 Prozent ein. Weil aber keine nachhaltig wirkenden Reformen vorgesehen sind, galoppieren die Ausgaben, getrieben durch die Demografie, längerfristig wieder davon (siehe BMF-Prognose unten).

Defizit nur kurz gestoppt, aber nicht nachhaltig 

Dabei ist der Bedarf bekannt: „Es ist eine Katastrophe, dass die Bundesregierung die Erhöhung des Pensionsalters nicht angreift“, urteilt Fiskalratschef Badelt scharf und alle ernstzunehmenden Ökonomen mit ihm. Wer zählt die Reformpapiere zum Gesundheitssystem, die alle dasselbe fordern: eine zentrale Finanzierung und Steuerung der Kapazitäten (dann gäbe es keinen Streit um Patienten aus Niederösterreich in Wien), eine Reduktion der Spitalskapazitäten, im Gegenzug den Ausbau von Telemedizin, eine wirksame Patientenlenkung und mehr Prävention nach dem Vorbild etwa der SVS.

Dazu hat jetzt auch der Rechnungshof das Papier „Gesundheit 2040“ vorgelegt, das 64mal das Wort „Reform“ enthält. Und in der aktuellen Analyse des WIFO zur Budgetkonsolidierung heißt es trocken: „Die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen hängt an grundlegenden Reformen, etwa im Föderalismus.“

Immerhin verhandeln Bundesregierung, Länder und Vertreter der Sozialversicherung gerade in der „Reformpartnerschaft Gesundheit“ über föderale Themen wie eine Reform des Gesundheitssystems, einer der größten Kostentreiber. Warum ist dann aber zur Budgetsanierung nur eine „Anpassung bei Erholungskuren“ vorgesehen?

„Wir sind Ankündigungsriesen und Umsetzungszwerge“, befand einst Finanzminister Schelling. Das galt zu allen Zeiten und überall: „Wenn ich König wäre, würde ich alle Reformen auf morgen verschieben“, meinte Oliver Cromwell, Anführer der einzigen, kurzen Republik in der britischen Geschichte.

Woran Reformen scheitern 

Doch warum sind Reformen, die alle Experten klar einfordern, auch für die heimische Politik so schwer? Letztlich ist es die menschliche Natur: Gewohntes gibt uns ein Gefühl von Kontrolle und Sicherheit. Veränderung bedeutet Risiko und Anstrengung. Der Mensch gewichtet einen Verlust stärker als einen gleich großen Gewinn. Das blockiert etwa eine Gesundheitsreform, weil alle Akteure – Bund, Länder, Sozialversicherung, Ärzte - den (Macht)Verlust klarer sehen und höher bewerten als den künftigen, häufig ungewissen Gewinn.

Während eine Gesundheitsreform komplex ist, wäre eine Pensionsreform konzeptionell einfach. Wir leben länger, also müssen wir wie in anderen Ländern auch länger arbeiten. Neben der Verlustaversion hemmt hier der Present Bias des Menschen, also die Neigung, Vorteile sofort zu wollen, Nachteile aufzuschieben: Eine Pensionsreform kostet die Regierung sofort Sympathie, den wirtschaftlichen Nutzen erntet die (über)nächste Regierung. Zudem sind die Vorteile – mehr Arbeitskräfte, weniger Schulden, Spielräume für die junge Generation, etc. – nicht so sichtbar wie die Nachteile für angehende Pensionisten (Fokusfehler).

Fazit: Geldknappheit zwingt zum Hinterfragen von Ausgaben, die in guten (oder Covid-) Zeiten leichtfertig verursacht werden. Angesichts der düsteren Langfristprognosen braucht es aber nachhaltige Reformen, die leider nicht in Sicht sind. Da fällt einem der Frosch ein, der aus dem langsam heißer werdenden Wasser nicht herausspringt, bis es zu spät ist. 

Budgetkonsolidierung im österreichischen Bundesstaat - WIFO 

Gesundheitssystem 2040; Reformvorschläge für Versorgungsstrukturen, Finanzierung und Steuerung; Rechnungshof.Mehr.Wert


von Mag. Dr. Rolf Gleißner



Prognose des Finanzministeriums: Vergangenheitsbezogene Ausgaben steigen, zukunftsgerichtete sinken

Das Finanzministerium zeichnet in seinem Langfristszenario ein düsteres Bild: Demnach steigen die Ausgaben für Pensionen, Gesundheit, Pflege stetig an, nämlich um 1,7 Prozent des BIP bis 2040 und um 3,2 Prozent bis 2060. Hingegen sind die zukunftsbezogenen Ausgaben für Familie und Bildung rückläufig. Das Szenario berücksichtigt Konsolidierungsmaßnahmen wie die Anhebung des Zugangsalters zur Korridorpension und ist daher optimistischer als die Prognose des Fiskalrats.

Die Pensionsausgaben steigen schwächer als jene für Pflege und Gesundheit, weil viele Babyboomer bereits in Pension, also „eingepreist“ sind, das steigende Frauenpensionsalter bis 2033 dämpft und ab 2040 schrittweise die Babyboomer wegfallen. Die Pflegekosten steigen rasant, aber erst nach 2030, weil die starken Babyboomer-Jahrgänge erst dann ins pflegebedürftige Alter kommen. Schneller wirkt die Demografie bei Gesundheitsausgaben. Noch stärker als die Sozialausgaben soll nur der Zinsendienst steigen, bis 2060 um 3,5 Prozent.

Budget Veränderung der Ausgaben im Vergleich zu 2025 in Prozent des BIP
© WKÖ

Der Staat spart dafür bei der Zukunft – mangels Geburten sinken langfristig die Ausgaben für Familie und Bildung. Tatsächlich dürfte es steiler bergab gehen, ist doch das Rekordtief bei Geburten 2025 in der Prognose noch nicht berücksichtigt. Umso wichtiger wären langfristige Reformen, die aber die aktuelle Budgetkonsolidierung leider nicht vorsieht. 

Langfristige Budgetprognose 2025


von Mag. Dr. Rolf Gleißner



Berufliche Rehabilitation: Viele sind berufen, aber nur wenig auserwählt

Die berufliche Rehabilitation im Rahmen von Reha vor Pension war ein Rohrkrepierer. Es gibt kaum Fälle. Dabei kann sie funktionieren, wie das Beispiel Burgenland zeigt. 

2014 wurde die befristete Invaliditätspension durch den Anspruch auf Rehageld ersetzt. Anstelle einer Pension sollten die Menschen rehabilitiert und ins Erwerbsleben reintegriert werden. Man rechnete damit, dass mehrere Tausend Personen pro Jahr beruflich rehabilitiert, also auf einen anderen Beruf umgeschult würden, weil der bisherige gesundheitlich nicht mehr möglich war. Tatsächlich wird nur bei 0,4 Prozent der Anträge auf Invaliditätspension, die in Anträge auf Rehabilitationsgeld umgewandelt werden, eine berufliche Reha bewilligt. 

Grund für die geringe Zahl sind Hürden und falsche Rahmenbedingungen für die so genannte „Pflicht-Reha“. Konsequent angewandt, wäre die berufliche Reha ein wirksames Instrument, wie eine Analyse des AMS Burgenland zeigt: Obwohl fast alle Teilnehmer einen Behindertenstatus haben, nahmen 66 % der Absolventen der Reha-Qualifizierung innerhalb eines Jahres eine nachhaltige Beschäftigung auf.

Zwei Drittel nahmen nach Reha eine Beschäftigung auf 

Auch bei Personen, die ihre berufliche Rehabilitation bereits nach der Orientierungs- und Stabilisierungsphase beenden, zeigen sich gute Erfolge: Rund 55 % befinden sich ein Jahr nach Abschluss entweder in Beschäftigung oder in einer AMS-Qualifizierung.

Erfolgsfaktoren sind laut AMS-Analyse die Zusammenarbeit zwischen AMS, Pensionsversicherung, fit2work und BBRZ in gemeinsamen Terminen mit der betroffenen Person, die kontinuierliche persönliche Begleitung durch Reha-Coaches, die die Angebote organisierten, die Freiwilligkeit der Teilnahme und daraus resultierende hohe Motivation der Teilnehmer sowie die Praxistage in Betrieben, weil rasch klar wird, welcher Beruf den Reha-Kunden zusagt. Hürden sind die mühsamen diagnostischen Abklärungen und naturgemäß die gesundheitlichen Einschränkungen.

Fazit: Berufliche Reha ist, wenn konsequent angewandt, auch bei schwierigen Fällen durchaus erfolgreich. Allerdings ist der Rehageldbezug in der Praxis kein Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt, sondern ein Wartesaal für die (Invaliditäts)-Pension, in dem medizinische Rehamaßnahmen selten und berufliche meist gar nicht stattfinden. Diese müssten konsequent, betriebsnah und möglichst frühzeitig umgesetzt werden, also noch bevor der Antrag auf Invaliditätspension gestellt wird. Hier versagt das Frühwarnsystem. Daher sieht das Regierungsprogramm auch eine Reform von Rehageld und Invaliditätspension sowie eine Stärkung des AMS vor. Beim AMS ist man richtig, wie das Beispiel Burgenland zeigt 

Berufliche Rehabilitation im Burgenland 


von Mag. Maria Kaun



Trotz Rezession: Stiftung Aufleb qualifiziert und vermittelt mit Erfolg

Die Stiftung Aufleb ist seit 31 Jahren aktiv. Mit Hilfe von Unternehmen werden Arbeitslose gezielt u.a. in Green Jobs ausgebildet und beschäftigt – mit Erfolg, weshalb die Initiativen jetzt bis 2030 verlängert wurden. 

Im Regierungsprogramm bekennt sich die Regierung zur Klimaneutralität bis 2040. Um das zu erreichen, braucht es die passenden Fachkräfte. Mit den Arbeitsstiftungen „Umweltstiftung“ und „Just 2 Job“ schufen Arbeitsministerium, AMS, der Stiftungsträger Aufleb sowie WKÖ und ÖGB ein wirksames Instrument: Ziel ist die arbeitsplatznahe Qualifizierung von Menschen ab 18 Jahren mit anschließender nachhaltiger Integration in den Arbeitsmarkt. 

„Just 2 Job“ richtet sich mit einem Lehrangebot an Personen zwischen 18 und 30 Jahre, die noch keine am Arbeitsmarkt verwertbare Berufsbildung haben. Die Umweltstiftung hat keine Altersgrenze und vermittelt Lehrausbildungen mit verkürzter Lehrzeit in klimarelevanten Zukunftsberufen, konkret Abfall- und Ressourcenwirtschaft, Energiegewinnung und Energieverteilung, Gebäudetechnik und Sanierung, Green Mobility und Verkehr, land- und forstwirtschaftliche Fachberufe sowie Umwelttechnik und -services. Die Mittel dafür, insgesamt 40 Mio Euro, werden je zur Hälfte von AMS und Unternehmen aufgebracht.

Pflichtschulabsolventen oft arbeitslos, Fachkräfte selten 

Der Handlungsbedarf ist groß: Zum 30.4. 2026 hatten 181.306 Personen – rund 45 Prozent aller beim AMS vorgemerkten Arbeitslosen – keinen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss. Ihr Arbeitslosigkeitsrisiko ist 3,5-mal so hoch wie jenes von Personen mit Berufsausbildung. Überdurchschnittlich betroffen sind Arbeitslose unter 25 Jahre und Menschen mit Migrationshintergrund mit Arbeitslosenquoten zwischen 28 und 34 Prozent.

Zwischen 2020 und April 2026 konnten über die „Umweltstiftung“ und „Just 2 Job“ 2.497 Arbeitslose in Ausbildungsverhältnisse vermittelt werden. 900 Teilnehmer haben ihre Ausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen oder ein Dienstverhältnis begründet, weitere 591 sind in Qualifizierung.

Von den bis April 2026 via „Just 2 Job“ vermittelten Teilnehmern haben mehr als 50 Prozent Migrationshintergrund, 34 Prozent sind Frauen. Die meisten Teilnehmer zog es in Einzelhandel, Dienstleistung oder Tourismus (44 Prozent) sowie in handwerkliche Berufe (26 Prozent). Von den über die „Umweltstiftung“ vermittelten Personen haben 38 Prozent Migrationshintergrund, 56 Prozent qualifizieren sich in der Energieversorgung, im Bau- und Baunebengewerbe.

Ein Erfolgsfaktor ist, dass die Aufleb mit den Ausbildungsunternehmen die künftigen Fachkräfte auswählt und einen individuellen Karriereplan erarbeitet. Die Unternehmen leisten einen Stiftungsbeitrag von 550 Euro pro Monat und Lehrling. Die Jobchancen sind trotz Rezession gut, gilt doch inzwischen fast jeder 20. Arbeitsplatz als „Green Job“, Tendenz steigend.

„Just 2 Job“ und „Umweltstiftung“ wirken somit dem Fachkräftemangel entgegen und tragen zur Erreichung der Klimaneutralität bei. 

Aufleb GmbH


von Mag. Claudia Janecek



61. Zeller Tagung von 8. bis 10. April 2026

Die größte Rechtstagung Österreichs zählte diesmal 560 Teilnehmer. Den Auftakt bildete traditionell das Nachwuchsforum mit Vorträgen von Univ.-Ass. Larissa Baringer zum arbeitszeitrechtlichen Rahmen der Schichtarbeit, von Univ.-Ass. Hannah Kalcher zu Familienangehörigen im persönlichen Geltungsbereich der VO 883/2004, von Univ.-Ass. Moritz Ratzenhofer zu Dienstfreistellung trotz arbeitsvertraglicher Ausbildungspflicht und von Univ.-Ass. Livia Reitter zur Verantwortungsverteilung hinsichtlich Bildungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis.

Den ersten Hauptvortrag am Donnerstag bestritt Ass.-Prof. Thomas Pfalz (Universität Klagenfurt) zum Thema „Kollektivvertragspraxis auf dem Prüfstand“. Ausgangspunkt seiner Überlegungen bildete die Regelungsermächtigung des § 2 Abs 2 Z 2 ArbVG für die KollV-Parteien, deren inhaltliche Reichweite sich zuletzt auch in der Rsp des OGH gewandelt habe. Anhand verschiedener Fallgruppen, insbesondere zu Istlohnklauseln, Aufsaugungsklauseln und Lohnsummenklauseln, zeigte Pfalz bestehenden Spannungsfelder zwischen Rsp und Lehre auf. Zudem erörterte der Redner die Auswirkungen und mögliche Problematiken der einzelnen Klauseln in der Praxis.

Im zweiten Vortrag beschäftigte sich Senatspräsident Jörg Ziegelbauer (Oberster Gerichtshof) mit aktuellen Fragen des Kündigungsschutzes und gab einen Überblick über einschlägige Entscheidungen der jüngeren Rsp. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die Frage, ob Kündigungen nach den unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Regelungen anfechtbar oder dem Grund nach nichtig seien. Ziegelbauer erörterte zudem, welche Kündigungsregelungen aus einzelnen europäischen RL ins nationale Recht umgesetzt wurden bzw umgesetzt werden müssen. Abschließend ging der Referent auf den Kündigungsschutz bei der Teilpension ein.

Den Arbeitsrechtstag beschloss Univ.-Prof. Christina Hießl (KU Leuven) mit ihrem Vortrag zur unmittelbaren Anwendbarkeit des Unionsrechts im Lichte der Grundrechtecharta. Hießl stellte zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen für die unmittelbare Wirkung unionsrechtlicher Bestimmungen dar, bevor sie die abweichenden Regelungen für die unmittelbare Anwendbarkeit der Charta der Grundrechte veranschaulichte. In weiterer Folge arbeitete sie anhand der Rsp des EuGH verschiedene Fallgruppen heraus, insbesondere zu Diskriminierungsverboten, sozialen Grundrechten sowie zur unternehmerischen Freiheit. Abschließend zeigte sie auf, dass die Abgrenzung der unmittelbaren Anwendbarkeit im Einzelfall weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist.

Das Seminar von Univ.-Ass. Felicia Kain (Universität Wien) widmete sich dem Thema „Wettbewerbsverbot und Konkurrenzklausel“. Im Mittelpunkt standen dabei die rechtlichen Grenzen vertraglicher Beschränkungen der Erwerbstätigkeit sowie deren praktische Handhabung.

Den Freitag eröffnete Univ.-Prof. Karl Stöger (Universität Wien) mit seinem Vortrag zur Gesundheitsreform 2024 und Krankenanstalten. Dabei ging der Referent insbesondere auf die Rolle der Strukturpläne sowie auf Veränderungen im Vertragspartnerrecht ein und hob die durch die Reform gestärkte Position der Sozialversicherung hervor. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten telemedizinische Leistungen, anhand deren Stöger aufzeigte, dass neue Versorgungsformen zwar zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ihre Einbindung in bestehende rechtliche Strukturen bleibe jedoch mit Unsicherheiten verbunden. Insgesamt zeigte der Vortrag, dass die Reform wichtige Neuerungen bringt, gleichzeitig aber der Bereich der digitalen Leistungserbringung weiteren Reformbedarf begründe.

Abschließend widmete sich Dr. Verena Zwinger (Pensionsversicherungsanstalt) dem rechtlichen Novum der Teilpension nach § 4a APG. Die Rednerin erörterte die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der neuen Regelung und ging in weiterer Folge auf den persönlichen Anwendungsbereich, die Berechnungsmodalitäten sowie auf die Wegfallstatbestände ein. Abschließend wurden die Auswirkungen auf die Altersteilzeit dargestellt.

Zum Abschluss kündigte Univ.-Prof. Rudolf Mosler die nächste Tagung für 7. bis 9. April 2027 an.



­­Der Fehlzeitenreport 2026 wird am 30. Juni präsentiert


Der Fehlzeitenreport analysiert das Krankenstandsgeschehen der Erwerbstätigen, der Fokus liegt heuer auf Muskel‑Skelett‑Erkrankungen: Beleuchtet werden die damit verbundenen Fehlzeiten, Branchenunterschiede, die Nutzung entsprechender Gesundheitsleistungen sowie wirksame Präventions- und Rehamaßnahmen. Der Fehlzeitenreport ist ein sozialpartnerschaftliches Projekt des Dachverbands der Sozialversicherungsträger, der Wirtschaftskammer Österreich und der Bundesarbeitskammer, ausgeführt durch das WIFO. 

Ort: Dachverband der Sozialversicherungsträger, Kundmanngasse 21, Wien
Zeit: Dienstag, 30. Juni 2026, 11.30 – 13:30 Uhr (Get together ab 11:00 Uhr)

„Anmeldung Präsentation Fehlzeitenreport“ (via Eventbrite) 

Einladung/Programm




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