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SPIK - Sozialpolitik informativ & kurz

Newsletter Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit 29.9.2026

Lesedauer: 10 Minuten

Aktualisiert am 29.09.2026

Inhaltsübersicht

  • Sozialhilfe Neu & Integration: Was können wir von Deutschland und Dänemark lernen?
  • Teilkrank statt krank: Deutschland führt neuen Status ein
  • Wie der Pflegebedarf bewältigt wird
  • Trotz Sparmaßnahmen: Zuwachs bei Pensionsausgaben größer als gesamtes Familienbudget
  • Mentoring für Migrant:innen: Bewerbung als Mentorin oder Mentor ab jetzt möglich!
  • ZAS-Tag am 7.10.2026: Schwerpunkt Einkommenstransparenz


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Dauerthema Integration begegnet uns überall – ob Schule, Kindergarten, Arbeitsmarkt oder Sozialhilfe. Über Integration & Sozialhilfe neu verhandeln gerade Regierung und Länder. Auch wenn die Integration von Flüchtlingen relativ gut gelang, kann Österreich sich vieles von Ländern wie Dänemark und Deutschland abschauen.

Dauerthema Krankenstände auch in Deutschland, das jetzt erstmals einen Mittelweg zwischen Arbeitsfähigkeit und Krankenstand einführt, um die Ausfälle zu reduzieren. Österreich geht einen anderen Weg. 

Dauerthema Pflege: Wenn die Babyboomer ins Pflegealter kommen, werden die Kosten stark steigen. Laut Studien ist bei Gesundheitskompetenz und Bewegung der Menschen selbst anzusetzen. 

Dauerthema Pensionen: Allein der Zuwachs bei Pensionsausgaben zwischen 2024 und 2031 ist größer als die Budgets für Zukunftsbereiche wie Familien oder Bildung. Kein Wunder, dass Österreich kaum wächst.

Wir suchen wieder Mentorinnen und Mentoren für Mentoring für MigrantInnen.

Und der nächste ZAS-Tag am 7.10. mit dem Schwerpunkt Entgelttransparenz.

Alles Gute! 

Rolf Gleißner 



Sozialhilfe Neu & Integration: Was können wir von Deutschland und Dänemark lernen?

Regierung und Länder verhandeln gerade die Sozialhilfe Neu & Integration. Österreich gelang die Integration von Flüchtlingen zwar relativ gut, hat aber im Vergleich zu Dänemark Verbesserungsbedarf, wie eine Analyse des AMS zeigt. 

Das AMS verglich dabei, wie sich die Beschäftigung Geflüchteter seit 2015 entwickelte und welche Integrationsmaßnahmen die drei Länder setzten. In allen drei Ländern zeigt sich, dass Integration Zeit erfordert. So sanken die Beschäftigungsquoten 2023 v.a. aufgrund des Zustroms aus der Ukraine, haben sich seitdem aber verbessert. 

Beschäftigungsquoten geflüchteter Menschen im Ländervergleich, in Prozent
© WKÖ

Dänemark ist aus zwei Gründen erfolgreich: Zunächst kann das Land durch ein Opt-Out von EU-Vorgaben Drittstaatsangehörige strenger behandeln als die anderen EU-Staaten. Nach dem Opt-Out im Jahr 1993 schränkte das Land die Asylzuwanderung sehr stark ein und führte 2002 eine reduzierte Sozialhilfe für Flüchtlinge und Migranten ein. Es zeigte sich eindeutig, dass die Flüchtlinge, die von Leistungskürzungen betroffen waren, schneller Beschäftigung fanden.

Dänemark: Arbeit statt Asyl 

Der zweite Erfolgsfaktor neben dem strikten Asylkurs ist der konsequente Work-First-Ansatz, also das Ziel, die Geflüchteten von Beginn an in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Unmittelbar nach der Statuszuerkennung werden Flüchtlinge nach einem sorgfältig ausgewählten Schlüssel bestimmten Gemeinden zugewiesen, wo unmittelbar darauf die Integration startet. Das meist zweijährige verpflichtende Integrationsprogramm bindet sie früh in Unternehmen ein mit Betriebspraktika und Lohnsubventionen. Die Beschäftigungsquoten der Geflüchteten steigen damit nach ihrer Ankunft rapide an.

So restriktiv Dänemark bei der Asylzuwanderung ist, so offen ist es für qualifizierte Zuwanderung. Über 43% der Zuwanderer kommen, um in Dänemark zu arbeiten und zu studieren. Dänemark wirbt gezielt qualifizierte Arbeitskräfte an und schafft es, einen großen Teil der ausländischen Studenten nach Studienabschluss im Land zu halten.

Deutschland: Job-Turbo verbessert Integration 

Deutschland hat lange Zeit sehr traditionell auf Spracherwerb und Qualifizierung gesetzt, bevor die eigentliche Integration in den Arbeitsmarkt begann. Diese verlief daher schleppend.

Seit 2023 gilt auch in Deutschland das Prinzip „work first“. Das neue Job-Turbo-Programm besteht aus drei Phasen: Nach einem sechsmonatigen Integrationskurs mit dem Ziel B1 in Deutsch erfolgt eine frühe Vermittlung in Jobs. Berufsbegleitend verbessern die Zuwanderer die Sprache und holen Qualifikationen sowie die Anerkennung von Ausbildungen nach. Die dritte Phase dient der Stabilisierung und beruflichen Weiterentwicklung, etwa dem Umstieg auf den im Heimatland erlernten Beruf. Die Einführung des Job-Turbo hat den Erwerbseintritt deutlich beschleunigt.

Österreich relativ gut, aber mit Verbesserungsbedarf 

In Österreich sind die Beschäftigungsquoten der Geflüchteten relativ gut angesichts ihrer großen Zahl. Allerdings differieren sie stark nach Herkunft und Geschlecht. So waren 2025 64,6% der Männer aus Syrien, Irak und Afghanistan erwerbstätig, aber nur 28,6% der Frauen. Bei Türken sind die entsprechenden Werte 74,4 und 57,5%.

Die jüngste Erfahrung Wiens bestätigt das strenge Vorbild Dänemark: Wien stellte mit 1.1.2026 subsidiär Schutzberechtigte (v.a. aus Syrien, Afghanistan, Somalia, Russland) von Sozialhilfe auf die niedrigere Grundversorgung um. Dies in Verbindung mit der Bemühungspflicht erhöhte prompt die Arbeitsaufnahmen und senkte die Arbeitslosenzahl.

Ein Nachteil zu Dänemark ist auch die ungleiche Verteilung in Österreich: Nach Zuerkennung des Status wandert ein großer Teil der Flüchtlinge nach Wien, wo sie aber viel schlechtere Jobchancen vorfinden als im Rest Österreichs.

Fazit 

Gerade verhandeln Regierung und Länder eine Reform von Integration und Sozialhilfe. Dabei sollte man auf die Erfahrung erfolgreicher Länder zurückgreifen. Das bedeutet eine gute regionale Aufteilung der Personen, von Beginn an niedrige Sozialtransfers und eine rasche und konsequente Integration in den Arbeitsmarkt über betriebliche Praktika, geförderte Dienstverhältnisse und begleitenden Spracherwerb. Und last not least: Wie Dänemark sollte Österreich Migration viel stärker steuern, weg von Asyl- hin zu Arbeitsmarktzuwanderung. 

 


von Mag. Gabriele Straßegger



Teilkrank statt krank: Deutschland führt neuen Status ein

Wie in Österreich belasten Krankenstände auch in Deutschland Unternehmen und Krankenversicherung massiv. Abhilfe schaffen soll die Teilarbeitsunfähigkeit, ein neuer Mittelweg zwischen Arbeitsfähigkeit und Krankenstand. 

Mit vielen Erkrankungen, etwa psychischen Leiden oder Rekonvaleszenz nach Operationen, ist ein eingeschränktes Arbeiten möglich. Österreich kennt - so wie bisher auch Deutschland - aber nur „alles oder nichts“, voll oder gar nicht arbeitsfähig. Deutschland führt nun mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erstmals einen Mittelweg ein, die Teilarbeitsunfähigkeit. Damit können Beschäftigte, die voraussichtlich länger als vier Wochen, aber nicht dauerhaft arbeitsunfähig sind, mit Zustimmung des Arbeitgebers die Arbeitsleistung auf 25, 50 oder 75 Prozent reduzieren.

Im Hinblick auf das Entgelt erhält der Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen unabhängig von den geleisteten Stunden das volle Entgelt. Nach sechs Wochen erhält er für die geleisteten Stunden das anteilige Entgelt, für die ausgefallenen Stunden gebührt Teilkrankengeld, wobei das Krankengeld 70 Prozent des Entgelts beträgt.

Guter Gedanke, mühsamer Prozess

Die Neuregelung richtet sich vor allem an Personen mit chronischen Erkrankungen, psychischen Belastungen, onkologischen Diagnosen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates. Ziel ist es, den Kontakt zum Arbeitsplatz aufrechtzuerhalten und lange Krankenstände zu reduzieren.

Der Gedanke ist gut, der mühsame Prozess könnte aber das Ziel zunichtemachen. Denn alle müssen zustimmen: Zunächst der Arzt, der die Teilarbeitsunfähigkeit feststellt, dann der Arbeitnehmer, der dem Arbeitgeber die Bereitschaft zur teilweisen Arbeitsleistung bekannt gibt. Schließlich der Arbeitgeber, der binnen sieben Kalendertagen zustimmen muss. Der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme ist schriftlich mitzuteilen. In der arbeitsrechtlichen Fachliteratur wird dieser Ablauf bereits kritisiert.

Pendant in Österreich: Wiedereingliederungsteilzeit 

Während Deutschland einen neuen Status schafft, setzt Österreich seit 2017 auf die Wiedereingliederungsteilzeit. Diese ist kein Teilkrankenstand, sondern setzt Arbeitsfähigkeit und einen mindestens sechswöchigen Krankenstand voraus. Ziel ist die schrittweise Rückkehr in den Betrieb, weshalb sie mit sechs Monaten befristet ist (mit dreimonatiger Verlängerung).

Die von WKÖ und ÖGB „erfundene“ Wiedereingliederungsteilzeit ist ein Erfolgsmodell. Es gibt jährlich 6.000 bis 7.000 Fälle, die häufigsten Diagnosen sind psychische Störungen wie Burnout, Muskel-, Skelett- und Krebserkrankungen. Bei über 80 Prozent folgt danach die volle Erwerbstätigkeit.

Doch auch hierzulande gibt es Hürden, die das Potenzial der Wiedereingliederungsteilzeit hemmen: Sechs Wochen Krankenstand als Voraussetzung sind oft unnötig und zu lange. Einvernehmlich sollte das Tätigkeitsfeld während der Wiedereingliederung geändert werden können (z.B. Innendienst statt sozial belastendem Außendienst). Sechs plus drei Monate reichen nicht immer zur vollen Rückkehr. Schließlich sollten Versuche, Vollzeit zu arbeiten, den Anspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit nicht gefährden. 


von Mag. Christina Marx



Wie der Pflegebedarf bewältigt wird

Um den massiven Pflegebedarf zu bewältigen, sind Bildung, Gesundheitskompetenz und Bewegung wichtiger als zusätzliche Pflegeplätze, wie aktuelle Studien zeigen. 

Die Studie Europe’s long-term care gap: longevity risk and health uncertainty des Brüsseler Wirtschaftsforschungsinstituts Bruegel untersucht demografische und gesundheitliche Entwicklungsszenarien für Frankreich, Deutschland, Italien, Polen und Schweden. Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der Tatsache, dass die Babyboomer bald ins hohe Alter kommen, wird die Zahl der 85+ europaweit massiv zunehmen. Bis 2070 wird sich die Zahl in Deutschland und Italien verdoppeln, in Polen mehr als verdreifachen.

Für Österreich bedeutet das, dass ab 2035 sich zwar der Anstieg der Pensionsausgaben einbremst (weil alle Babyboomer dann in Pension sind). Gleichzeitig werden aber die Pflegekosten massiv ansteigen, wenn die Babyboomer ins Alter mit Pflegebedarf kommen. Früher oder später steht ganz Europa vor der Herausforderung, wie der Pflegebedarf zu bewältigen ist.

Pflegebedarf hängt von Bildung und Bewegung ab 

Laut Studie hängt der Bedarf stark davon ab, wie viele zusätzliche Lebensjahre die Hochbetagten selbstständig verbringen können. Diese Fähigkeit hängt stark vom Gesundheitsverhalten ab und dieses korreliert wiederum mit dem Bildungsniveau: Bei den über 85-Jährigen weisen 42% funktionale Einschränkungen auf, jeder zweite mit niedriger Bildung, bei Personen mit mittlerer und hoher Bildung nur jede/r dritte. Noch wichtiger ist Bewegung: Körperlich Aktive haben zu 21,3% Einschränkungen, inaktive zu 70,5%!

Die Autoren sehen darin einen Hinweis auf die Bedeutung von Gesundheitskompetenz, Gesundheitsverhalten und Prävention über den gesamten Lebensverlauf. Dabei sticht Schweden hervor: Dort fließen hohe Präventionsausgaben in Informations-, Bildungs- und Beratungsprogramme. Gleichzeitig setzt das Land stark auf selbstständiges Altern, den Erhalt der Eigenständigkeit und viel Bewegung der Menschen.

Österreicher 65+ Bewegungsmuffel 

Bei Bewegung hat Österreich laut einer aktuellen Studie Nachholbedarf: Demnach erreichen nur 29,6% der Österreicher ab 65 Jahre den empfohlenen Wert von 150 Minuten körperlicher Aktivität pro Woche. Dabei ist unzureichende Bewegung erheblich mit chronischen Erkrankungen verbunden. Mit ausreichender Aktivität könnten demnach bis zu 46,6% der Schlaganfälle, 40,8% der Herzinfarkte und 35,8% der Diabetes-mellitus-Fälle verhindert werden.

Fazit: Pflegepolitik beginnt nicht erst im Pflegeheim, sondern viel früher, optimalerweise in Familie, Kindergarten und Schule. Um die kommende Pflegekrise zu bewältigen, müssen die Österreicher gesundheitskompetenter und körperlicher aktiver werden. Politik und Gesundheitssystem müssen sie dabei unterstützen und motivieren.

Europe’s long-term care gap: longevity risk and health uncertainty, Bruegel Working Paper 24/2026. https://aeur.eu/f/n9l

Thieme E-Journals - Das Gesundheitswesen / Abstract


von Mag. Maria Cristina de Arteaga



Trotz Sparmaßnahmen: Zuwachs bei Pensionsausgaben größer als gesamtes Familienbudget

Budgetausgaben 2024 und 2031 in Mrd. €
© WKÖ

Der Strategiebericht des Finanzministeriums enthält eine mittelfristige Prognose der Budgetausgaben: Die Ausgaben für Pensionen steigen demnach von 2024 bis 2031 um 12,6 Mrd Euro, trotz diverser Maßnahmen, etwa der Anhebung des Zugangsalters zur Korridorpension um ein Jahr und dem steigenden Frauenpensionsalter. Allein der Zuwachs ist somit größer als die gesamten Budgets für Familie, Bildung oder Wissenschaft/Forschung.

Dieses langjährige Missverhältnis zwischen vergangenheitsbezogenen und zukunftsgerichteten Ausgaben trägt massiv dazu bei, dass Österreich seit Jahren kaum wächst. Diese Erkenntnis haben die Ökonomen wie WIFO-Chef Felbermayr, der eine Anhebung des Pensionsantrittsalters auf 67 Jahre (wie im übrigen Westeuropa auch) fordert, aber leider nicht die heimische Politik.

Übrigens gibt es keine Entwarnung ab 2035, wie vielfach behauptet. Dann werden zwar die meisten Babyboomer in Pension sein, dafür werden die Pflege- und Gesundheitskosten rasant steigen, wenn die Babyboomer ins Alter mit Pflegebedarf kommen.




Mentoring für Migrant:innen: Bewerbung als Mentorin oder Mentor ab jetzt möglich!

Das Erfolgsprogramm der WKO in Kooperation mit AMS und ÖIF startet im Jänner 2027 in die nächste Runde. Bewerbungen sind bis 30.10.2026 per E-Mail an mentoring@wko.at möglich.  Mentoren aus der Wirtschaft unterstützen qualifizierte Personen mit Migrationshintergrund beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Gesellschaft. So können Mentoren ihr berufliches Netzwerk für ihre Mentees öffnen, bei Bewerbungen und der Anerkennung der Qualifikationen der Mentees unterstützen. Unternehmen erhalten dadurch potenzielle Fachkräfte. Das Programm bietet Mentees und Mentoren Möglichkeiten zur Vernetzung und Weiterentwicklung. 

Nähere Infos unter https://www.wko.at/mentoring




ZAS-Tag am 7.10.2026: Schwerpunkt Einkommenstransparenz

Traditionell bietet der Manz-Verlag in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich ein Update zum Arbeits- und Sozialrecht des Jahres in einem Tag.

  • Neues aus der Gesetzgebung
  • Einkommenstransparenz – Vorstellung des Gesetzes (bzw. Gesetzesentwurfs):
    • Objektives Vergütungsschema
    • Auskunftsrecht
    • Berichtspflichten
  • Praktische Umsetzung: Entgelttransparenzrichtlinie
    • Gruppenbildung, Berechnung und Offenlegung
  • Umgang mit Entgeltunterschieden – Vermeidung von Diskriminierungen
  • Judikatur-Update 

Ort: Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Zeit: Mittwoch, 7. Oktober 2026, 9:00 (Eintreffen) – 16:00 Uhr  

Programm und Anmeldung: https://shop.manz.at/shop/events/641743




Impressum
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik
Leiter: Mag. Dr. Rolf Gleißner
Telefon: +43 (0)5 90 900 4286
sp@wko.at
https://wko.info/sp