Bundesbudget 2027/2028 und Bundesfinanzrahmen bis 2031
Budgetpläne sollen Defizitgrenze ab 2028 sichern – WKÖ fordert stärkere strukturelle Reformen und Entlastungen für Unternehmen
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Die Budgetpläne bis 2031 verschärfen die letztjährig eingeleitete Sanierung der öffentlichen Finanzen. Das damit verfolgte Ziel der Bundesregierung ist die sichere Erreichung der 3-%-Maastricht-Defizitgrenze ab dem Jahr 2028 und damit die ehestmögliche Entlassung aus dem übermäßigen Defizitverfahren.
Gleichzeitig sollen gezielte Offensivmaßnahmen in den Bereichen Standort, Arbeitsmarkt und Bildung gesetzt werden. Die Absenkung des FLAF-Beitrags ist hier positiv hervorzuheben.
Die WKÖ bekennt sich grundsätzlich zur Notwendigkeit von Konsolidierungsmaßnahmen. Der hohe einnahmenseitige Anteil von rund 70 % des Bruttokonsolidierungsvolumens wird kritisiert, die ohnehin schon im internationalen Spitzenfeld liegende Steuer- und Abgabenquote steigt weiter. Die zusätzlichen Belastungen für die Wirtschaft werden als überschießend erachtet und abgelehnt, da sie die punktuellen Entlastungen im Arbeits- und Energiekostenbereich – welche begrüßt werden – reduzieren.
Eindeutig negativ zu beurteilen sind steuerliche Mehrbelastungen und zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Unternehmen. Aufgrund der nicht nachhaltigen mittel- bis langfristigen budgetpolitischen Entwicklung ist das Fehlen von weiteren strukturellen Maßnahmen insbesondere zur Dämpfung der sich dynamisch entwickelnden demografieabhängigen Kosten nicht nachvollziehbar.
Durch das Konsolidierungspaket 2027/2028 wird laut den Budgetplänen die Maastricht-Defizitgrenze von 3 % des BIP ab 2028 knapp erreicht. Die Verschuldungsquote steigt bis 2031 weiter an und liegt geringfügig unter dem historischen Höchstwert. Keine Sicherheitspuffer im Budgetpfad, tendenzielle Abwärtsrisiken durch globale geopolitische und wirtschaftliche Entwicklungen, hohe zu realisierende Einsparungsvorgaben und die Annahme, dass Länder, Gemeinden und Sozialversicherung ihre Konsolidierungsbeiträge vollumfänglich erreichen, könnten Nachschärfungen notwendig machen.
Die mittel- bis langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen ist durch die bisher gesetzten Maßnahmen nicht gesichert. Strukturelle ausgabenseitige Reformen – insbesondere in den demografieabhängigen Bereichen – sind notwendig, um einen langfristig nachhaltigen Budgetpfad zu erreichen.
Das – in diesem Zusammenhang – größte Potenzial hat das in den Budgetunterlagen nicht erwähnte Ziel der weiteren gebietskörperschaftlichen Kompetenzentflechtung. Aufgrund der bestehenden Intransparenzen sowie Ineffizienzen ist dies aus Sicht der WKÖ eine Vorbedingung, um strukturelle Reformen in der Verwaltung, im Bildungs-, Pflege- und Gesundheitsbereich, bei den Pensionen, aber auch im Transfersystem leichter umsetzen zu können. Daher empfiehlt die WKÖ eine konsequente Neuausrichtung der Föderalismusstruktur im Zuge eines längerfristig geplanten Reformprozesses.
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