Zum Inhalt springen
Auf Holzwürfeln ist eine grüne Fabrik aufgezeichnet. Daneben steht Green Industry
© khunkornStudio | stock.adobe.com

WKÖ-Danninger: Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ist wichtiger Schritt für Planbarkeit und Verfahrenstempo

Verfahrensbeschleunigung bei Energieanlagen stärkt Transformation und Wettbewerbsfähigkeit – UVP-Novelle muss folgen

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
Aktualisiert am 26.03.2026

„Das heute präsentierte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz bringt mit einer Vielzahl an Beschleunigungsregelungen mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit und ist damit ein Gebot der Stunde zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe“, betont Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen ist entscheidend für die Transformation der Wirtschaft und eine nachhaltige Entwicklung des Standorts. 

One-Stop-Shop und Genehmigungsvereinfachung zentral 

Das EABG verankert zentrale Elemente wie die Verfahrenskonzentration („One-Stop-Shop“), das überragende öffentliche Interesse im Genehmigungsverfahren sowie Erleichterungen bei Anlagen in Trassenkorridoren und Beschleunigungsgebieten.

Damit werden sowohl Anforderungen der RED-III-Richtlinie als auch bestehende nationale Regelungen, etwa aus dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), zusammengeführt und praxistauglich umgesetzt. 

Intention der EU-Kommission konsequent weiterverfolgen 

Parallel schlägt die EU-Kommission im Rahmen des „Grids Package“ weitere Beschleunigungen vor. „Einschränkungen beim Ausbau der Wasserkraft im EABG widersprechen jedoch dem Ziel der Dekarbonisierung und der aktuellen Dynamik auf EU-Ebene. Österreich braucht einen technologieoffenen Zugang zur Energiewende“, so Danninger. 

Nächster Schritt: UVP-Novelle zügig umsetzen 

Nach der AVG-Novelle ist das EABG ein weiterer wichtiger Schritt zur Steigerung der Verfahrenseffizienz. Nun muss auch die angekündigte Reform des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes rasch folgen. „Schnelle, planbare und rechtssichere Genehmigungen sind eine Grundvoraussetzung für Investitionen und damit für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts“, fordert Danninger abschließend.

Weitere interessante Artikel
  • 2. Sitzung des Wirtschaftsparlamentes am 27. November 2025
    Wirtschaftsparlament der WKÖ - Meldungsüberblick
    Weiterlesen
  • Impressionen des Wirtschaftsparlamentes der WKÖ am 30. November 2023
    Wirtschaftsparlament der WKÖ - Meldungsüberblick
    Weiterlesen
  • 7. Sitzung des Wirtschaftsparlamentes der WKÖ am 27. Juni 2024
    Wirtschaftsparlament der WKÖ - Meldungsüberblick
    Weiterlesen