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Auf einer Unterfläche mit Fliesen ist der bläuliche Schatten von mehreren Personen. Über der Mitte ist ein Kreis, bestehend aus goldenen Sternen
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Klimaziele: Standortnachteile durch nationalen Alleingang

WKO Danninger und IV-Neumayer: Gravierende Nachteile für den Wirtschaftsstandort durch Gold Plating der europäischen Klimaziele zu befürchten

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 17.08.2026

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte der rechtlichen Verankerung der Klimaneutralität 2040, zehn Jahre früher als das gemeinsame, geltende Ziel der Europäischen Union der Klimaneutralität 2050, warnen die Generalsekretäre von IV und WKÖ, Christoph Neumayer und Jochen Danninger, vor einem solchen nationalen Alleingang. „Ökologisch handelt es sich um ein Nullsummenspiel, weil andere europäische Mitgliedstaaten aufgrund des übergeordneten europäischen Ziels der Klimaneutralität 2050 dann eben entsprechend länger mehr Treibhausgase emittieren können.

Gold Plating schafft Wettbewerbsnachteile im Binnenmarkt

Ökonomisch führen die Wettbewerbsverzerrungen durch dieses Gold Plating jedoch zu gravierenden Nachteilen für den Wirtschaftsstandort“, erläutern die beiden Generalsekretäre und verweisen unter anderem auf Berechnungen in einer aktuellen Studie von ECO-Austria. Diese ergeben ein niedrigeres BIP von 1,7 bis 2,6 % im Szenario Klimaneutralität 2040 im Vergleich zum Basisszenario des europäischen Ziels der Klimaneutralität 2050. „Ein Vorziehen des europäischen Klimaziels von 10 Jahren bedeutet eine frühzeitige Abschreibung des fossilen Kapitalstocks und damit zusätzliche Kosten für Wirtschaft und Haushalte. Das wirkt sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung aus, ohne Mehrwert für das Klima“, warnen Danninger und Neumayer.

Es sei vor diesem Hintergrund nicht überraschend, dass in Deutschland derzeit sowohl von Industrie und Wirtschaft als auch von Gewerkschaften das nationale deutsche Sonderziel der Klimaneutralität 2045 massiv in der Kritik steht. „Auch in Österreich gilt: Wir können uns in der gegenwärtig ohnedies sehr angespannten Wirtschaftslage keine zusätzlichen Wettbewerbsverzerrungen für den Standort leisten“, so Neumayer und Danninger abschließend.

(PWK383)

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