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Personen sitzen und stehen in einem Raum mit Flipchart und tauschen sich aus
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Omnibus I – CSRD und CSDDD

Grundsatzposition WKÖ

Lesedauer: 1 Minute

26.06.2025

Die Europäischen Kommission hat sich die nachträgliche Vereinfachung unterschiedlicher EU-Rechtsakte zum Ziel gesetzt. Die Wirtschaftskammer Österreich befürwortet dieses Vorhaben und legt auf praxistaugliche und effiziente Umsetzung größten Wert.

Ausgangslage

Omnibus I 

  • Mit dem Omnibus I-Paket sollen Bürokratiekosten um 25 % und speziell für KMU sogar um mind. 35 % reduziert werden. Dies soll laut Schätzungen der Europäischen Kommission jährlich 6,3 Mrd. EUR an Verwaltungsaufwand einsparen. 

Zu vereinfachende Rechtsakte 

  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Konzentriert sich auf die Berichterstattung im Sinne der ESG-Anforderungen
  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Legt den Fokus auf die Sorgfaltspflicht. Unternehmen müssen danach negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihren Betrieben und Wertschöpfungsketten identifizieren, verhindern, mindern und beenden.

Wofür steht die WKÖ

Reduktion von Bürokratie 

  • Die Reduktion von Bürokratie für Unternehmen (zB Vereinfachung der Berichtspflichten und -anforderungen; Beschränkung des Anwendungsbereiches) ist jedenfalls zu begrüßen. Unternehmen in Österreich und in der EU stehen aktuell unter großem Druck und benötigen rasch spürbare Entlastungen durch deutlich geringeren Verwaltungsaufwand.
  • Mit Rechtsakten wie der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) werden EU-Ziele, nämlich die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau, allerdings klar verfehlt, weshalb eine deutliche Reduktion von Verwaltungsaufwand erfolgen muss. 

Nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften – praxisnah und wenig belastend 

  • Die österreichische Wirtschaft bekennt sich zu nachhaltigem und verantwortungsvollem Wirtschaften und befürwortet Bestimmungen zum Schutz der Menschen- und Umweltrechte, wie er etwa von der CSDDD angestrebt wird.
  • Im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit müssen diese Ziele auf eine praxistaugliche und wenig belastende Weise erreicht werden.
  • Lösungen müssen Rechtssicherheit für Unternehmen bieten, dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen und die EU als wirtschaftsfreundlichen Standort sichern. 

Sorgfaltspflichten mit Augenmaß 

  • Unerlässlich ist es, wie von den Vereinfachungsvorschlägen vorgesehen, dass etwa Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner eingeschränkt werden, da Unternehmen auf diese auch unmittelbaren Einfluss haben. 

Grundsatz „Beraten statt Strafen“ umsetzen 

  • Zudem müssen Berichtspflichten vereinfacht und verringert werden. Ganz im Sinne des Grundsatzes von „Beraten statt Strafen“ ist es wesentlich, dass Behörden geeignetes Informationsmaterial zur Verfügung stellen, die Unternehmen beraten und erst im Falle wiederholter Verstöße sanktionieren. 

Beschränkung des „Trickle-down-effects“ 

  • Die Überbindung von Sorgfaltspflichten auf nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette (sog. „Trickle-down-effect“), insbesondere KMU, muss beschränkt werden. 

Einsatz der WKÖ für Vereinfachung 

  • Die Wirtschaftskammer Österreich setzt sich im Rahmen der Interessenvertretung mit aller Kraft auf europäischer Ebene für eine praxisnahe und vernünftige Vereinfachung der Rechtsakte CSDDD und CSRD ein und arbeitet im Zuge dessen mit internationalen Verbänden zusammen.

Im Wege des Service erhalten Mitgliedsunternehmen in regelmäßigen Abständen Informationen sowohl über Veranstaltungen in Präsenz und Webinaren als auch aktuelle Darstellungen der Sachlage auf der Website.