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Omnibus-Paket: Vorschläge zur Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit

Ziele, potenzielle Auswirkungen und nächste Schritte

Lesedauer: 4 Minuten

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Stand: 07.04.2026

Hintergrund und Ziele des Omnibus-Pakets

Das Omnibus-Paket I soll Vorgaben für Unternehmen in den folgenden Berichtsbereichen vereinfachen: 

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie)
  • Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (CSDDD)
  • CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Durch das geplante Omnibus-Paket sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt werden.

Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSRD

Laut Omnibus I müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 450 Mio. Euro Nachhaltigkeitsberichte gemäß CSRD-Vorgaben erstellen. Diese Berichterstattung ist erstmals im Jahr 2028 vorgesehen (über das Berichtsjahr 2027).

Es gelten Übergangsvorschriften für den Umstieg vom „alten“ Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den „neuen“ Anwendungsbereich. Unternehmen, die schon nach der NFRD berichtspflichtig waren (=Unternehmen von öffentlichem Interesse, die gleichzeitig mindestens zwei der drei in § 221 Abs 2 angeführten Schwellenwerte übersteigen und durchschnittlich mehr als 500 Beschäftigte während des zu berichtenden Geschäftsjahres haben), bleiben zwischenzeitig berichtspflichtig, auch wenn sie die neuen Schwellenwerte nicht erfüllen (vgl UGB idF des NaBeG, mit dem die CSRD umgesetzt wird). Sie haben aber ein Wahlrecht, ob sie den Regeln der nichtfinanziellen Berichterstattung oder jenen der Nachhaltigkeitsberichterstattung folgen.

Weiterführende Infos zur CSRD erhalten

Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSDDD

Ausgehend vom Omnibus-I-Paket wurde auf EU-Ebene eine zeitliche Verschiebung sowie inhaltliche Anpassungen für die CSDDD beschlossen: 

  • Nur Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro sind direkt von der CSDDD betroffen.
  • Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 26. Juli 2028 Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzusetzen.
  • Betroffene Unternehmen müssen die CSDDD ab 26. Juli 2029 anwenden.

Weiterführende Infos zur CSDDD erhalten

Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die EU-Taxonomie

Für die EU-Taxonomie (EUTAX) schlägt die EU-Kommission unter anderem folgende Änderungen vor: 

  • Verringerung der Berichtspflichten und Beschränkung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro
  • Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle
  • Vereinfachung der Berichtsvorlagen
  • Vereinfachung der „Do No Significant Harm”-Kriterien (DNSH)

Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf CBAM

Das aktualisierte CBAM führt einen neuen De-minimis-Schwellenwert ein, der Importe von bis zu 50 Tonnen pro Importeur und Jahr von den Anforderungen des CO2-Grenzausgleichsystem CBAM-Anforderungen ausnimmt. Bisher lag die Grenze bei einem Warenwert von 150 Euro.

Branchenspezifische Informationen zum Omnibus-Paket 

Webinare zum Nachsehen: Expert:innen informieren zum Omnibus-Pakets

Webinare zum Thema Nachhaltigkeit

In diesem Webinar erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit und ihren Einfluss auf mittelständische Unternehmen: 

  • Kurzer Überblick über das „Deregulierungsgesetz“ Omnibus
  • ESG in Zusammenhang mit Bankfinanzierungen und sonstigen Finanzierungen
  • ESG hinsichtlich Vergabe
  • Sonstige marktgetriebene ESG-Aspekte
  • Pragmatische Herangehensweisen für mittelständische Unternehmen/Beispiele

Weiterführende Informationen:

Dr. Josef Baumüller | TU-Wien & Werner Kneidinger  | CSR Expertsgroup

Im Rahmen dieser Workshop-Aufzeichnung vom Nachhaltigkeitstag der Wirtschaftskammer Oberösterreich erfahren Sie mehr über aktuelle ESG-Berichtsstandards. Der Fokus liegt auf den neuen freiwilligen Standard ESRS VSME für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie erhalten praxisnahe Tipps, wie Ihr Betrieb den Übergang vom reinen Berichtspflichten-Erfüllen hin zu einer strategischen Auseinandersetzung mit ESG-Themen gestalten kann. Denn der Trend entwickelt sich weg vom „müssen“ hin zum „wollen“. So wird nachhaltiges Handeln ein Teil unternehmerischer Weitsicht.

Weiterführende Informationen:

Im Fokus dieses Webinars, in Kooperation der Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich und der Wirtschaftskammer Tirol, stehen aktuelle Entwicklungen und Änderungsvorschläge der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Lieferketten-RL (CSDDD) sowie EU-Taxonomie. 

  • Welche Änderungen soll das Omnibus-Paket bringen?
  • Wie können sich Unternehmen bestmöglich darauf vorbereiten?
  • Welche Auswirkungen sind zu erwarten?

Die Inhalte aus dem Webinar beziehen sich auf den Informationsstand vom 9. April 2025. Die Vortragende übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

Weiterführende Informationen:

Hinweis
Unser Tipp für Ihren nachhaltigen Erfolg: 
Verpassen Sie keine Webinare zum Omnibus-Paket: Besuchen Sie unsere österreichweite Webinar-Übersicht für nachhaltiges Wirtschaften. Die Themenpalette reicht von Richtlinien & gesetzlichen Verpflichtungen über Services & Tools bis hin zu konkreten Handlungsempfehlungen.

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