Omnibus-Paket: Vorschläge zur Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit
Ziele, potenzielle Auswirkungen und nächste Schritte
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Hintergrund und Ziele des Omnibus-Pakets
Das Omnibus-Paket I soll Vorgaben für Unternehmen in den folgenden Berichtsbereichen vereinfachen:
- Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie)
- Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (CSDDD)
- CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
Durch das geplante Omnibus-Paket sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt werden.
Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSRD
Laut Omnibus I müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 450 Mio. Euro Nachhaltigkeitsberichte gemäß CSRD-Vorgaben erstellen. Diese Berichterstattung ist erstmals im Jahr 2028 vorgesehen (über das Berichtsjahr 2027).
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Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSDDD
Ausgehend vom Omnibus-I-Paket wurde auf EU-Ebene eine zeitliche Verschiebung sowie inhaltliche Anpassungen für die CSDDD beschlossen:
- Nur Großkonzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro sind direkt von der CSDDD betroffen.
- Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 26. Juli 2027 Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzusetzen.
- Betroffene Unternehmen müssen die CSDDD ab 26. Juli 2029 anwenden.
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Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die EU-Taxonomie
Für die EU-Taxonomie (EUTAX) schlägt die EU-Kommission unter anderem folgende Änderungen vor:
- Verringerung der Berichtspflichten und Beschränkung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro
- Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle
- Vereinfachung der Berichtsvorlagen
- Vereinfachung der „Do No Significant Harm”-Kriterien (DNSH)
Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf CBAM
Das aktualisierte CBAM führt einen neuen De-minimis-Schwellenwert ein, der Importe von bis zu 50 Tonnen pro Importeur und Jahr von den Anforderungen des CO2-Grenzausgleichsystem CBAM-Anforderungen ausnimmt. Bisher lag die Grenze bei einem Warenwert von 150 Euro.
Branchenspezifische Informationen zum Omnibus-Paket
- Sparte Bank und Versicherung zu den Omnibus-Initiativen der EU-Kommission
- Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
Webinare zum Nachsehen: Expert:innen informieren zum Omnibus-Pakets
Webinare zum Thema Nachhaltigkeit
In diesem Webinar erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit und ihren Einfluss auf mittelständische Unternehmen:
- Kurzer Überblick über das „Deregulierungsgesetz“ Omnibus
- ESG in Zusammenhang mit Bankfinanzierungen und sonstigen Finanzierungen
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- Sonstige marktgetriebene ESG-Aspekte
- Pragmatische Herangehensweisen für mittelständische Unternehmen/Beispiele
Weiterführende Informationen:
Dr. Josef Baumüller | TU-Wien & Werner Kneidinger | CSR Expertsgroup
Im Rahmen dieser Workshop-Aufzeichnung vom Nachhaltigkeitstag der Wirtschaftskammer Oberösterreich erfahren Sie mehr über aktuelle ESG-Berichtsstandards. Der Fokus liegt auf den neuen freiwilligen Standard ESRS VSME für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie erhalten praxisnahe Tipps, wie Ihr Betrieb den Übergang vom reinen Berichtspflichten-Erfüllen hin zu einer strategischen Auseinandersetzung mit ESG-Themen gestalten kann. Denn der Trend entwickelt sich weg vom „müssen“ hin zum „wollen“. So wird nachhaltiges Handeln ein Teil unternehmerischer Weitsicht.
Weiterführende Informationen:
Im Fokus dieses Webinars, in Kooperation der Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich und der Wirtschaftskammer Tirol, stehen aktuelle Entwicklungen und Änderungsvorschläge der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Lieferketten-RL (CSDDD) sowie EU-Taxonomie.
- Welche Änderungen soll das Omnibus-Paket bringen?
- Wie können sich Unternehmen bestmöglich darauf vorbereiten?
- Welche Auswirkungen sind zu erwarten?
Die Inhalte aus dem Webinar beziehen sich auf den Informationsstand vom 9. April 2025. Die Vortragende übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
Weiterführende Informationen:
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