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Nahaufnahme einer Person mit braunen Haaren, die konzentriert auf ein Dokument aus Papier blickt, das sie in beiden Händen hält. Sie steht und hat die Arme auf einen grauen Tisch gestützt, auf dem ein aufgeklappter Laptop und eine Topfpflanze steht
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WKÖ-Danninger: KI-gestützte Bescheide wichtiges Instrument für Bürokratieabbau

AVG-Novelle: Digitalisierung der Verwaltung birgt Potenzial für schnellere und effizientere Verfahren

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 03.09.2026

Die wesentlichen Anforderungen an eine moderne Verwaltung sind Rechtssicherheit, Planbarkeit und Effizienz. Dazu können automatisierte und KI-unterstützte Bescheide und Chatbots entscheidend beitragen.

Diese werden durch eine geplante Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) ermöglicht, die Staatssekretär Alexander Pröll im Frühjahr vorgelegt hat. Damit wird ein Rechtsrahmen geschaffen, nach dem vor allem einfache und standardisierte Massenverfahren automatisiert abgewickelt werden können. 

Danninger sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung und zum Abbau bürokratischer Hürden: „Österreichs Unternehmen müssen 21,1 Milliarden Euro pro Jahr für die Erledigung bürokratischer Aufgaben aufwenden. Entlastung ist ein absolutes Muss: Schnellere und effizientere Verfahren tragen dazu bei, dass die lähmende Zettelwirtschaft ein Ende findet. Es ist daher äußerst positiv, dass die Regierung die Digitalisierung der Verwaltung sukzessive vorantreibt.“ 

Wichtig ist dabei aus Sicht der Wirtschaft, dass digitale Verfahren österreichweit mit einheitlichen technischen Grundlagen und abgestimmten IT-Standards erfolgen und es zu keinem überproportionalen Mehraufwand insbesondere für kleine und mittlere Betriebe kommt. In der Novelle muss zudem Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen sichergestellt sein.

„Wir können es uns nicht leisten, auf das Technologiepotenzial zur Effizienzsteigerung und Verwaltungsvereinfachung zu verzichten. Die aktuell geäußerten Bedenken der NGOs lassen sich entkräften und dürfen digitalen Fortschritt in der Verwaltung nicht ins falsche Licht rücken. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen und dürfen uns nicht davor fürchten“, so Danninger abschließend.

(PWK412/HSP)