Erhöhung des Gewinnfreibetrags von 13% auf 15%
Gilt ab 2022
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Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde der Grundfreibetrag ab 1.1.2022 auf 15 % erhöht. Somit beträgt der Grundfreibetrag ab 1.1.2022 maximal 4.500 EUR (15 % von 30.000 EUR) anstatt bisher maximal 3.900 EUR (13 % von 30.000 EUR).
Die Staffelung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags bleibt unverändert, wodurch sich ein neuer maximaler Gewinnfreibetrag in Höhe von 45.900 EUR pro Veranlagungsjahr ergibt (anstatt bisher 45.350 EUR).
Weitere Informationen finden Sie auf der WKO Infoseite zum Gewinnfreibetrag - dort finden Sie auch den Kontakt zu Ihrer Landeskammer.