Zum Inhalt springen
Detailansicht von 100- und 50-Euro-Gelscheinen, zwei Euromünzen verschwommen
© Marco Scisetti | stock.adobe.com

Der neue Investitionsfreibetrag ab 1.1.2023

10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Als wirtschaftsfördernde Maßnahme wird ein Investitionsfreibetrag für nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter zusätzlich zur Abschreibung, als Betriebsausgabe abzugsfähig sein. 

Der Investitionsfreibetrag beträgt 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter. 

Weitere Informationen finden Sie auf der WKO Infoseite zum Investitionsfreibetrag - dort finden Sie auch den Kontakt zu Ihrer Landeskammer. 

Weitere interessante Artikel
  • Person hält gefaltete Kleidung und bereitet diese für Versand vor, im Hintergrund befinden sich Kleiderstangen mit weiteren farbenfrohen Kleidungsstücken
    Ausbau der Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer und der Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer
    Weiterlesen
  • Nahaufnahme einer Computertastatur. Auf einer Taste steht Zölle
    Start des Pilotbetriebes des vollelektronischen Carnet ATA in Österreich
    Weiterlesen