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Detailansicht von 100- und 50-Euro-Gelscheinen, zwei Euromünzen verschwommen
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Der neue Investitionsfreibetrag ab 1.1.2023

10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Als wirtschaftsfördernde Maßnahme wird ein Investitionsfreibetrag für nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter zusätzlich zur Abschreibung, als Betriebsausgabe abzugsfähig sein. 

Der Investitionsfreibetrag beträgt 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter. 

Weitere Informationen finden Sie auf der WKO Infoseite zum Investitionsfreibetrag - dort finden Sie auch den Kontakt zu Ihrer Landeskammer. 

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