Zum Inhalt springen
Detailansicht von 100- und 50-Euro-Gelscheinen, zwei Euromünzen verschwommen
© Marco Scisetti | stock.adobe.com

Der neue Investitionsfreibetrag ab 1.1.2023

10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Als wirtschaftsfördernde Maßnahme wird ein Investitionsfreibetrag für nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter zusätzlich zur Abschreibung, als Betriebsausgabe abzugsfähig sein. 

Der Investitionsfreibetrag beträgt 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter. 

Weitere Informationen finden Sie auf der WKO Infoseite zum Investitionsfreibetrag - dort finden Sie auch den Kontakt zu Ihrer Landeskammer. 

Weitere interessante Artikel
  • Starkstrommasten im Sonnenuntergang
    Befristete Reduktion der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe
    Weiterlesen
  • Mehrere unterschiedlich hohe Münzstapel der Größe nach aufsteigend nebeneinander positioniert, darüber jeweils weiße Prozentzeichen, schräger Strich mit links und rechts versetzter 0, sowie Pfeil der über den Stapeln nach oben deutet
    Erhöhung des Gewinnfreibetrags von 13% auf 15%
    Weiterlesen