Der neue Investitionsfreibetrag ab 1.1.2023
10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter
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22.09.2023
Als wirtschaftsfördernde Maßnahme wird ein Investitionsfreibetrag für nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter zusätzlich zur Abschreibung, als Betriebsausgabe abzugsfähig sein.
Der Investitionsfreibetrag beträgt 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter.
Weitere Informationen finden Sie auf der WKO Infoseite zum Investitionsfreibetrag - dort finden Sie auch den Kontakt zu Ihrer Landeskammer.