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Eine Person mit Brille sitzt an einem Tisch aus hellem Holz vor einem aufgeklappten Laptop. Neben diesem sind verschiedene Dokumente mit Statistiken. Die Person hält einen Zettel, auf den sie blickt. Im Hintergrund ist eine Ziegelwand und ein Regal
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Steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers

Arbeitsplatz im Wohnungsverband als Betriebsausgabe

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Wenn ein Raum aus Gründen der Platznot nicht ausschließlich betrieblich, sondern auch teilweise privat genutzt werden muss, konnten die (anteiligen) Betriebsausgaben nicht geltend gemacht werden. Der Ministerrat hat Ende Februar 2021 die langjährige WKÖ-Forderung nach einer Absetzbarkeit von Arbeitszimmern beschlossen. Unternehmerinnen und Unternehmer – insbesondre EPUs können mit 1.1.2022 maximal 1.200 Euro jährlich als Betriebsausgabe für den Arbeitsplatz im Wohnungsverband geltend machen. Die Formulierung zielt auf eine gleichzeitige betriebliche und private Nutzung von Räumlichkeiten ab.

Rund 140.000 EPUs könnten von der neuen Regelung profitieren. Bei einem maximalen Betriebsausgabenabzug von 1.200 Euro pro Jahr und einem angenommenen durchschnittlichen Steuersatz von 33 Prozent würde daraus pro EPU eine Steuerersparnis von 400 Euro pro Jahr resultieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der WKO Infoseite zum Arbeitsplatzpauschale - dort finden Sie auch den Kontakt zu Ihrer Landeskammer. 

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