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Freizeit- und Sportbetriebe, Fachverband

Top-4 Erfolgstipps für Ein-Personen-Unternehmen

Lesedauer: 2 Minuten

06.08.2025

Die rund 11.300 Ein-Personen-Unternehmen (EPU) im Fachverband der Freizeit- und Sportbetriebe sind unverzichtbarer Bestandteil und Rückgrat der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

EPUs bieten ihre Produkte und Dienstleistungen als "All in one"-Unternehmen an, sind Innovationstreiber und erbringen in ihren Betätigungsfeldern Höchstleistungen. Dabei leisten EPUs auch einen großen Beitrag zur gesamten heimischen Wirtschaft, wofür sie Anerkennung und Respekt verdienen.

Wir, der Fachverband der Freizeit- und Sportbetriebe sehen es als unseren Auftrag, diese zu unterstützen, wo immer es möglich ist. Mit dieser Broschüre informieren wir EPUs mit wertvollen und praxisnahen Tipps rund um alle Belange des Wirtschaftens – ein Beitrag, um Ihren Erfolg möglich zu machen.

Tipp 1: Einkommensteuer

Übersteigen die tatsächlichen Gewinne in der Gründungsphase die Mindestbeitragsgrundlage, drohen Nachzahlungen:

  • zur Pensionsversicherung: Nachforderungen für das erste bis zum dritten Jahr
  • zur Krankenversicherung: Nachforderungen für das dritte Jahr

Diese zusätzliche Belastung kann speziell in der Aufbauphase zu Liquiditätsengpässen führen, wenn nicht früh genug begonnen wird, Vorsorge zu treffen. Nachzahlungen können zinsenlos in zwölf Teilbeträgen auf drei Jahre aufgeteilt bezahlt werden.

Woher soll ich wissen, dass mir Derartiges droht?

In aller Regel gibt ja schon die Einkommensteuererklärung darüber Auskunft, ob mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.

Wie kann man sich am besten für den Fall einer Nachzahlung wappnen?

Der vom Gründerservice der WKO herausgegebene Gründerleitfaden "Das verflixte dritte Jahr" empfiehlt, etwa ein Viertel der Einkünfte auf ein Sparbuch zu legen.

Es besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Vorauszahlung an die SVS. Diese wird von den Finanzbehörden als Betriebsausgabe anerkannt, wenn sie auf einer qualifizierten Schätzung beruht. Diese Vorauszahlung wirkt sich entsprechend gewinn- und damit steuermildernd aus.
Allerdings geht diese Vorauszahlung für das Folgejahr als Betriebsausgabe verloren.

Tipp 2: Soziale Absicherung

Sie haben sich vor dem 1.1.2009 selbstständig gemacht:

Wenn Sie aus einer unselbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben oder Versicherungszeiten aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (nach dem GSVG oder BSVG) aufweisen, bleibt der Anspruch auf
Arbeitslosengeld unbefristet bestehen.

Sie haben sich nach dem 1.1.2009 selbstständig gemacht:

Sind Sie weniger als fünf Jahre unselbstständig tätig gewesen,
dann wahren Sie sich Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer Ihrer Selbstständigkeit, höchstens aber fünf Jahre lang. Sie können freiwillig innerhalb von sechs Monaten ab Verständigung durch die SVS in das System der freiwilligen Arbeitslosenversicherung "hineinoptieren", um diesen Zeitraum zu verlängern.

Sind Sie mehr als fünf Jahre unselbstständig tätig gewesen, bleibt der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld unbefristet erhalten. Waren Sie nie unselbstständig berufstätig, können Sie freiwillig innerhalb von sechs Monaten ab Verständigung durch die SVS in das System der freiwilligen Arbeitslosenversicherung "hineinoptieren".

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, ist es notwendig, Ihr Unternehmen zu schließen.

Für Sie erreicht

Seit 1.1.2009 gilt ein neues Modell der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Damit wird es für Sie leichter, zwischen unselbstständiger und
selbstständiger Beschäftigung zu wechseln, und das bei bester sozialer Absicherung!

Die Wirtschaftskammer hat sich für Sie eingesetzt, dass Ihre Ansprüche auf
Arbeitslosengeld, die Sie vor Ihrer Selbstständigkeit in einer unselbstständigen Tätigkeit erworben haben, voll erhalten bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie danach auch Anspruch auf Notstandshilfe.

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