Zum Inhalt springen
Nahaufnahme eines runden, kleinen Metalltellers, auf dem eine Rechnung, zwei zehn Euroscheine, zwei zwei Euromünzen und eine fünfzig Centmünze liegen. Das Tablett wird von einer Hand einer Person gehalten
© Medienzunft Berlin | stock.adobe.com
Hotellerie, Fachverband

Trinkgeld – Steuerrechtliche Absicherung von Troncsystemen

Klarstellung zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Lesedauer: 1 Minute

28.08.2025

Das Finanzministerium hat in den Lohnsteuer-Richtlinien klargestellt, dass Trinkgelder, die im Rahmen von Troncsystemen an die Arbeitnehmer:innen gesammelt und nach einem im Vorhinein festgelegten Schlüssel verteilt werden, von der Steuerbefreiung erfasst sind.

Die Ausführungen in den Lohnsteuer-Richtlinien finden Sie hier.

Damit ist ein erster Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit bei den Trinkgeldern gelungen.

Weitere Informationen zum Thema Trinkgeld finden Sie auf unserer Serviceseite.

Weitere interessante Artikel
  • 3D Illustration von einem geschlossenen Vorhangschloss vor einem geöffneten Laptop platziert, ringsum visuell die technischen Netzwerkfäden
    Online-Sicherheit bei Buchungplattformen − Aktuelle Fälle und To-do’s
    Weiterlesen
  • Rückenansicht eines Liegestuhls, der auf einem Sandstrand steht. Auf dem Liegestuhl ist ein Sonnenhut. Am Ende des Strands ist das Meer
    Global Family & Hoteliers ermöglichen Urlaube für Familien in Not
    Weiterlesen
  • 50 Cent Euro Münze im Blickfeld, andere Münzen liegen verschwommen im Hintergrund
    Teuerungsprämie – steuerfreie Mitarbeiterprämie 2024
    Weiterlesen