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Lächelnde Person mit Brillen Bistrotisch vor aufgeklappten Laptop sitzend hält Bankkarte in Händen und blickt auf Monitor, auf Tisch verschwommen im Vordergrund Kaffeebecher
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Reisebüros, Fachverband

Mitteilung der IATA: Neue Regelung zur Zahlungsempfängerprüfung

Handlungsbedarf für Reisebüros

Lesedauer: 1 Minute

26.08.2025

Ab dem 9.10.2025 tritt die EU-Verordnung zur Überprüfung des Zahlungsempfängers (VoP) in Kraft. Ab diesem Datum muss bei allen SEPA-Zahlungen innerhalb des EWR der Name des Empfängers in den Transaktionsanweisungen genau mit dem Namen übereinstimmen, der mit der IBAN der Bank des Empfängers verknüpft ist.

Da es sich hierbei um eine Maßnahme zur Betrugsprävention handelt, müssen die Banken bei der Anwendung dieser Regelung einen Null-Toleranz-Ansatz verfolgen.

Dies hat wichtige Auswirkungen auf Ihre Teilnahme am BSP, CASS und den übrigen Finanzdienstleistungen der IATA.

Sollte der Name des Begünstigten in Ihren SEPA-Zahlungsanweisungen nicht genau mit dem Namen übereinstimmen, der bei der IATA-Bank an Ihrem Standort für BSP/CASS-Transaktionen registriert ist, kann die Zahlung nicht automatisch ausgeführt werden. In einem solchen Fall ist ein manueller Eingriff Ihrerseits erforderlich. Dies kann den Eingang Ihrer Zahlung bei der IATA verzögern. Sollte sich Ihre Zahlung verzögern, werden die üblichen Maßnahmen bei Zahlungsverzug eingeleitet.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihre Zahlungen rechtzeitig bei der IATA eingehen. Um Verzögerungen beim Inkrafttreten der VoP-Verordnung zu vermeiden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Überprüfen Sie den korrekten Begünstigtennamen für Ihre Zahlungen an die IATA über die IATA-Kundenportal:
    1. Klicken Sie in Ihrem Abschnitt "Wochenkalender" auf "Alle anzeigen". Sie werden zur Seite "Unternehmenskalender" weitergeleitet.
    2. Unten auf der Seite finden Sie die "IATA-Bankkontoinformationen".
    3. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Konto prüfen", um die Bankdaten der IATA anzuzeigen.
  • Überprüfen Sie, ob Ihre Zahlungsanweisungen an die IATA den richtigen Begünstigtennamen für die IATA enthalten, wie er im IATA-Kundenportal angezeigt wird.
  • Führen Sie die Aktualisierungen rechtzeitig vor dem 9. Oktober 2025 durch.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte über das IATA-Kundenportal.

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