Zum Inhalt springen
AI-Schriftzug aus hellblauen Lichtpunkten, die sich um Schriftzug zu Kreis formen
© Tex vector | stock.adobe.com
Sparte Gewerbe und Handwerk

EU lockert KI-Regeln - Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?

Die EU verschiebt zentrale Vorgaben des KI-Gesetzes und erleichtert den Datenschutz beim KI-Training. Was Handwerksbetriebe jetzt wissen sollten

Lesedauer: 1 Minute

27.11.2025

Unternehmen haben mehr Zeit

Die EU-Kommission hat Mitte November 2025 überraschend angekündigt, die vollständige Umsetzung des KI-Gesetzes (AI Act) um ein Jahr auf August 2027 zu verschieben.

Damit soll vor allem die Belastung für Unternehmen reduziert werden, besonders für jene, die Hochrisiko-KI-Systeme entwickeln (z. B. für Kreditvergabe, Diagnostik oder Bewerberauswahl). Die Anforderungen sollen schrittweise eingeführt werden.

Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das vor allem: Mehr Zeit und weniger unmittelbaren Bürokratieaufwand bei der Umsetzung.

KI-Training mit personenbezogenen Daten soll vereinfacht werden

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Datenschutz (DSGVO): Die EU-Kommission schlägt vor, das Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten künftig als "berechtigtes Interesse" einzustufen. Das bedeutet in der Praxis, KI-Training wäre erlaubt, aber nur mit Mindestschutz nach Art. 5 und 32 DSGVO so wie Pseudonymisierung, Datenminimierung und Zweckbindung.

Gleichzeitig will die EU mit den "Digital Omnibus"-Paketen verschiedene Digitalgesetze (KI-Gesetz, DSGVO etc.) vereinfachen und besser aufeinander abstimmen.

Organisationen wie Amnesty International und European Digital Rights (EDRi) warnen jedoch vor möglichen Grundrechtseinschränkungen und einem stärkeren Einfluss großer Technologiekonzerne.

Was heißt das für Handwerks- und Gewerbebetriebe?

Kurz gesagt: Für Ihren Arbeitsalltag ändert sich kaum etwas.

Die neuen Regeln betreffen hauptsächlich Hersteller und Entwickler von KI-Systemen, nicht die Betriebe, die fertige Tools nutzen.

Wichtig zu wissen:

  • Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Chatbots) tritt weiterhin am 2. August 2026 in Kraft.
  • Wer mit personenbezogenen Daten arbeitet (z. B. Bewerberinfos, Kundenadressen), sollte weiterhin DSGVO-konforme KI-Tools mit EU-Servern nutzen.

Trotz der Entlastungen gilt weiterhin:

  • Keine sensiblen personenbezogenen Daten in frei zugängliche KI-Tools eingeben.
  • KI nicht ohne Hinweis auf deren Einsatz nutzen (z. B. Website-Chatbots).
  • Keine Website-Tools ohne passende Datenschutzerklärung einsetzen.

Praxisbeispiel: Ein Installateur nutzt KI, um ein Angebot zu formulieren. Das ist weiterhin völlig unproblematisch, solange keine sensiblen Kundendaten hochgeladen werden und das Tool DSGVO-konform arbeitet.

Fazit: Die EU macht es kleinen Betrieben leichter, KI rechtssicher zu nutzen. Aber: Transparenz und Datenschutz bleiben weiterhin zentrale Themen, besonders bei der Verarbeitung von Bewerber- oder Kundendaten.

Wer KI heute schon sinnvoll einsetzt, kann das weiterhin tun - mit gesunder Vorsicht und klarer Kommunikation.

Einordnung & Quellen

Stand: November 2025 - Vorschläge der EU-Kommission im Rahmen der "Digital Omnibus"-Pakete)

Weitere interessante Artikel
  • Blaue Illustration einer Platine mit den Buchstaben AI von der Netzwerklinien verlaufen
    Der EU Artificial Intelligence Act – was Unternehmer wissen sollten
    Weiterlesen
  • Big data technology Data science analysing artificial intelligence generative AI deep learning machine learning algorithm Neural flow network analytics
    KI-News für Gewerbe- und Handwerksbetriebe
    Weiterlesen
  • Symbolbild für den EU AI-Act
    Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Inhalte ab August 2026
    Weiterlesen