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Um einen Tisch sitzen vier Personen. Auf dem Tisch sind verschiedene Zettel. Darüber liegt eine Grafik eines Kreises, in dem AI steht. Vom Kreis gehen weitere Kreise weg, in denen Symbole sind, wie Sprechblasen, ein Laptop oder eine Weltkugel
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Künstliche Intelligenz im Gewerbe und Handwerk

KI im Betrieb: Was ab dem 2. August 2026 zusätzlich zu beachten ist

Neue Anforderungen für Unternehmen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

Lesedauer: 4 Minuten

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22.06.2026

Mit der KI-Verordnung der EU /AI Act kommen die Pflichten nicht alle auf einmal, sondern schrittweise in der Praxis an. Ein Teil gilt bereits, weitere Transparenzpflichten folgen ab 2. August 2026. Für Betriebe stellt sich damit zunehmend die Frage, was beim Einsatz von KI im Alltag konkret zu beachten ist.

Worum es konkret geht

Der AI Act betrifft nicht nur große KI-Anwendungen, sondern auch alltägliche Einsatzfälle in Betrieben. Besonders relevant sind drei Punkte:

  1. Bei täuschend echten oder manipulierten Inhalten spielt Transparenz eine wichtige Rolle.
  2. Personen müssen informiert werden, wenn sie mit einem KI-System wie einem Chatbot interagieren, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
  3. Bei Texten ist die Offenlegungspflicht enger gefasst. Sie betrifft vor allem Veröffentlichungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Werden solche Texte vor der Veröffentlichung menschlich geprüft oder redaktionell verantwortet, greift diese Pflicht dafür nicht.

Was das für Bilder bedeutet

Nicht jedes mit KI erstellte Bild ist automatisch gleich zu behandeln. Entscheidend ist, ob ein Inhalt wie ein echtes Foto oder eine reale Situation wirkt. Gerade bei täuschend echten oder manipulierten Inhalten ist Transparenz die sichere Linie.

Für Betriebe heißt das: Wenn ein KI-Bild wie ein echtes Mitarbeiterfoto, eine reale Baustelle oder eine tatsächliche Arbeitsszene erscheint, sollte klar erkennbar sein, dass es sich um KI-Inhalt handelt.

Weniger heikel sind in der Regel klar erkennbare Illustrationen, Symbolgrafiken oder stilisierte Visualisierungen. Dort ist für den Betrachter meist ersichtlich, dass kein echtes Foto gezeigt wird.

Was das für Chatbots bedeutet

Wenn ein Betrieb einen Chatbot für Bewerber, Kunden oder Mitarbeiter einsetzt, muss für Nutzer erkennbar sein, dass sie mit einem KI-System kommunizieren - jedenfalls dann, wenn das nicht ohnehin auf der Hand liegt.

In der Praxis reicht dafür oft ein Hinweis am Beginn des Chats oder direkt beim Eingabefeld. Entscheidend ist, dass die Interaktion nicht den Eindruck erweckt, man spreche mit einer natürlichen Person, wenn tatsächlich ein KI-System antwortet.

Was das für Texte bedeutet

Auch Texte können betroffen sein. Das ist vor allem dann relevant, wenn KI-generierte oder KI-bearbeitete Texte veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Gleichzeitig gibt es eine wichtige Einschränkung: Werden solche Texte menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert und trägt eine Person oder ein Unternehmen die Verantwortung für die Veröffentlichung, greift diese Offenlegungspflicht dafür nicht.

Für Betriebe heißt das vor allem: KI-Texte nicht ungeprüft veröffentlichen, sondern prüfen, freigeben und Zuständigkeiten festlegen.

Praxisbeispiel

Ein Malerbetrieb möchte einen Beitrag zur Lehrlingssuche auf der Website veröffentlichen. Verwendet wird dazu ein mit KI erzeugtes Bild, das zwei junge Menschen in Arbeitskleidung auf einer Baustelle zeigt. Das Bild wirkt wie ein echtes Betriebsfoto. In diesem Fall sollte klar dazugeschrieben werden, dass es sich um ein KI-generiertes Bild handelt.

Zusätzlich wird der Begleittext mit KI vorbereitet. Wenn dieser Text vor der Veröffentlichung geprüft, bearbeitet und vom Betrieb verantwortet wird, ist die Lage eine andere als bei einem ungeprüft veröffentlichten KI-Text.

Möglicher Einstieg im Betrieb

Für den ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme sinnvoll:

  • Wo werden im Betrieb bereits KI-Bilder verwendet?
  • Gibt es Texte, die mit KI vorbereitet und veröffentlicht werden?
  • Ist ein Chatbot geplant oder bereits im Einsatz?
  • Wer prüft Inhalte vor der Veröffentlichung?
  • Wer ist für Kennzeichnung und Freigabe zuständig?

Mögliches Vorgehen im Betrieb

  1. Alle Einsatzbereiche sammeln, in denen bereits KI genutzt wird wie Website, Social Media, Recruiting, Newsletter oder Chatbot.
  2. Prüfen, wo Inhalte wie echte Fotos, echte Stimmen oder reale Situationen wirken.
  3. Für solche Inhalte eine einfache Kennzeichnung festlegen, zum Beispiel „Bild: KI-generiert“ oder „Symbolbild, mit KI erstellt“.
  4. Bei Chatbots einen klaren Hinweis einbauen, dass Nutzer mit einem KI-System interagieren.
  5. Bei KI-Texten festlegen, wer prüft, freigibt und die Verantwortung trägt.
  6. Mitarbeitende kurz dazu informieren, wann KI-Inhalte geprüft und gekennzeichnet werden müssen.

Wichtig

Neben den Transparenzpflichten gilt schon jetzt: Wer KI im Betrieb einsetzt, muss für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sorgen. Das heißt im Alltag vor allem: Zuständigkeiten festlegen, Inhalte prüfen, Grenzen der eingesetzten Tools kennen und Mitarbeitende kurz einweisen.

KI kann beim Formulieren, Strukturieren und Erstellen von Entwürfen helfen. Die Verantwortung für Inhalte, Richtigkeit und Veröffentlichung bleibt aber im Betrieb.

Quellenhinweise

KI-Verordnung der EU, Artikel 50 AI Act

Die Pflicht, Personen bei der Interaktion mit KI-Systemen zu informieren, die Regeln zu Deepfakes sowie die Offenlegung bestimmter KI-generierter Veröffentlichungen ergeben sich aus Artikel 50 und den dazu veröffentlichten Materialien der EU-Kommission.

>>Erklärung

KI-Verordnung der EU, Artikel 4 AI Act

Die Pflicht, im Betrieb für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz zu sorgen, ergibt sich aus Artikel 4; die Kommission erläutert dazu ausdrücklich, dass Anbieter und Betreiber Maßnahmen für ihre Mitarbeitenden und andere Personen treffen müssen, die KI-Systeme in ihrem Auftrag nutzen.

>>Erklärung 

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