Mehrere Personen stehen freudig rund um einen Besprechungstisch, halten und zeigen auf Farbkarten und weitere Unterlagen
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Werbung und Marktkommunikation, Fachgruppe

Berufsgruppen in der Werbung und Marktkommunikation

Berufsbilder 

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Die Berufsbilder erklären die Tätigkeiten, die im Rahmen des entsprechenden freien Gewerbes ausgeübt werden.

Die Darstellung der Berufsbilder enthält einen Verweis auf die konkreten Gewerbewortlaute im Bereich Werbung und Marktkommunikation, die in der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe angeführt sind.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat in dieser „Liste der freien Unternehmertätigkeiten“ eine nicht abschließende Aufzählung von freien Gewerben zusammengestellt.

Berufsbild Gewerbewortlaut entsprechend der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe
Adressverlage und Direktmarketingunternehmen Adressverlage und Direktmarketingunternehmen
Ankündigungsunternehmen Ankündigungsunternehmen
Beratung über Politik Werbeagentur, Public Relations-Berater
Eventagentur Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement), Sponsoring-Agentur*)
Kommunikationsberater Werbeagentur, Public Relations-Berater
Kommunikationsdesigner Werbegrafik-Designer
Markenstratege Werbeagentur, Public Relations-Berater
Markt- und Meinungsforscher Markt- und Meinungsforschung
Online-Agentur Werbeagentur, Multimediaagentur
PR-Agentur Public Relations-Berater
Texter/Konzepter Werbetexter
Werbeagentur Werbeagentur, Erzeugung von Werbemitteln, Sponsoring-Agentur*), Werbungsvertreter
Werbearchitekt Werbearchitekt
Werbemittelverteiler Werbemittelverteiler
  • In den Berufsbildern beschriebene Spezialisierungen dienen Auftraggebern zur Orientierung.
  • Berufsbilder sind eine Entscheidungshilfe für Start-ups bei der Unternehmensgründung.
  • Berufsbilder bilden eine Grundlage für die Benennung fachspezifischer Ausbildungen.
  • Aus Berufsbildern abzuleitende Kompetenzen dienen als Referenz für Gerichtsgutachten.

*) Konkreter Wortlaut in der Liste der freien Gewerbe: Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten.

Stand: 04.01.2023