Person in weißem Arbeitskittel und Gummihandschuhe mit Brille blickt auf Gerät
© Christian Vorhofer | WKO

Auslauf der Genehmigungen für Adoxophyes orana granulovirus und Flutriafol

Durchführungsverordnung (EU) 2021/726

Lesedauer: 1 Minute

Durchführungsverordnung (EU) 2021/726 ändert Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Laufzeit der Genehmigungen für die Wirkstoffe Adoxophyes orana granulovirus und Flutriafol 

Es wurden Anträge auf Erneuerung der Genehmigung für die betreffenden Wirkstoffe gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 der Kommission ( 5 ) gestellt. Hinsichtlich der Wirkstoffe Adoxophyes orana granulovirus und Flutriafol haben die Antragsteller jedoch bestätigt, dass sie den Antrag auf Erneuerung der Genehmigung nicht länger unterstützen. 

Angesichts der Zielsetzung von Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist die Verlängerung der Genehmigungszeiträume für diese Wirkstoffe, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2007 vorgesehen ist, nicht mehr gerechtfertigt. Daher sollte vorgesehen werden, dass die Genehmigungen für Adoxophyes orana granulovirus und Flutriafol zu dem Zeitpunkt auslaufen, an dem sie ohne die Verlängerung auslaufen würden. 

Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung für den Wirkstoff Adoxophyes orana granulovirus wurde bis zum 31. Januar 2023 und für den Wirkstoff Flutriafol bis zum 31. Mai 2021 befristet. 

Die Durchführungsverordnung wurde am 5. Mai 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am dritten Tag nach Veröffentlichung in Kraft.  

Weitere Informationen 

Stand: 11.05.2021

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