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Begutachtung: Europaschutzgebiet Mittlere Steyr und Naturschutzgebiet Steyrschlucht

Schutz diverser Waldformationen sowie als Fischart der Koppe, als Tierart des Fischotters und als Pflanze des Zwerglungenmooses

Lesedauer: 1 Minute

05.08.2023

Das Land Oberösterreich hat Begutachtungsentwürfe zur Ausweisung des Europaschutzgebietes „Mittlere“ bzw. zu einer Novelle zum Naturschutzgebiet „Steyrschlucht“ jeweils in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln ausgesandt.

Damit soll das vorgesehene Europaschutzgebiet samt Fließgewässer (Gebietskennung AT 3136000) mit einer Gesamtfläche von ca. 157 Hektar im Sinne der FFH-Richtlinie mit 15 natürlichen Lebensräumen, 2 Tierarten sowie einer Pflanzenart geschützt werden. Das geplante Europaschutzgebiet erstreckt sich über etwa 9,7 km entlang des Steyr-Flusses zwischen dem Kraftwerk Agonitz und der Brücke bei der Haunoldmühle. Weiters sind im geplanten Europaschutzgebiet etwa 1,1 km des unteren Flussabschnitts der Krummen Steyrling sowie die unmittelbaren Mündungsbereiche von Rinnerbach und Dorngrabenbach. Ergänzt werden die Flächen von einem etwa 10 ha großen Gebiet um das Schloss Leonstein.

Schutzgüter sind neben der Flusslandschaft Wiesen und Rasenflächen, diverse Waldformationen sowie als Fischart die Koppe, als Tierart der Fischotter und als Pflanze das Zwerglungenmoos.

Das im Europaschutzgebiet vollständig integrierte Naturschutzgebiet „Steyrschlucht“ wurde vermessen und ist dadurch neu anzupassen (siehe Anlage 1 zum ESG). Flächen rund um das Schloss Leonstein (etwa 10 ha) werden neu in das Naturschutzgebiet aufgenommen.

Für das geplante Europaschutzgebiet sind Pflegemaßnahmen (§ 6) bzw. erlaubte Tätigkeiten (§ 4) vorgesehen. Besonders gewerblich relevante Bestimmungen sind weder im Entwurf für das Europaschutzgebiet noch in den Änderungsbestimmungen zum Naturschutzgebiet enthalten. Die Umsetzung von Pflege- bzw. Managementmaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands soll vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den Grundeigentümern und Grundeigentümerinnen bzw. nutzungsberechtigten Personen erfolgen.

Die Begutachtungsunterlagen sind als PDF (mit Verlinkungen) angefügt. Sie stehen jedoch auch unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/35986.htm im Bereich „Verordnungsentwürfe der Direktion Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung“ zur Verfügung.

 

Allfällige Stellungnahmen, Anregungen bzw. Verbesserungen zu den Begutachtungsentwürfen, so wird die müssen bis spätestens 18. August 2023 im Umweltservice (E michaela.leutgoeb@wkooe.at) einlangen, damit diese in die Stellungnahme der WKO einfließen können.

Links und weitere Informationen

 

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