Zum Inhalt springen
Schwarm von pelagischen Fischen im Meer
© Aaron | stock.adobe.com

Erneuerung der Genehmigung für Fischöl als Pflanzenschutzmittelwirkstoff mit geringem Risiko

Befristung bis 28. Februar 2038 erteilt

Lesedauer: 1 Minute

26.04.2023

Die Genehmigung für den in Anhang I dieser Verordnung beschriebenen Wirkstoff Fischöl wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert.

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. 

Die Genehmigung gilt von 1. März 2023 und ist bis 28. Februar 2038 befristet. 

Betroffen von der Verordnung sind alle Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel mit genanntem Wirkstoff herstellen, vertreiben oder einführen. 


Links

 

Weitere interessante Artikel
  • Fokus auf Glaspipette aus der Flüssigkeit in Phiole tropft, ringsum weitere Phiolen im Ausschnitt
    WKÖ-Chemikalienkonferenz | WK Österreich in Wien
    Weiterlesen
  • Zwei sitzende Personen lächeln sich Freude strahlend an, Rückenansicht einer weiteren am Tisch sitzenden Person
    Betriebsanlagensprechtage in Oberösterreich
    Weiterlesen