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Person mit dunklen langen Haaren und weiß-blauer Schutzbekleidung sowie blauen Schutzhandschuhen bedient einen Computer in einem Labor
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Erneuerung der Genehmigung für Heptamaloxyloglucan als Pflanzenschutzmittel-wirkstoff mit geringem Risiko

Befristung bis 28. Februar 2038 erteilt

Lesedauer: 1 Minute

19.12.2025

Die Genehmigung für den Wirkstoff Heptamaloxyloglucan wird gemäß Anhang I erneuert. Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. 

Die Genehmigung gilt von 1. März 2023 und ist bis 28. Februar 2038 befristet. 

Betroffen von der Verordnung sind alle Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel mit genanntem Wirkstoff herstellen, vertreiben oder einführen.

 

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