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Eine Person mit geschlossenen dunklen Haaren und kariertem Hemd sowie roter Warnweste entsorgt Plastikmüll in einer blauen Tonne in einer Lagerhalle.
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1. Altlastenatlas-VO-Novelle 2025

Ausweisung weiterer Altlasten sowie die Festlegung der Prioritätenklasse

Lesedauer: 1 Minute

10.12.2025

Mit den verlautbarten Änderungen erfolgt im Wesentlichen die Ausweisung weiterer Altlasten sowie die Festlegung der Prioritätenklasse.  

Die Altlasten sind aufgrund des von ihnen ausgehenden Risikos für Mensch oder Umwelt in die in den Anhängen 1 bis 9 angeführten Prioritätenklassen eingestuft. Altlasten, bei denen die jeweiligen Sanierungs- oder Beobachtungsmaßnahmen abgeschlossen wurden, sind in den Anhängen 1 bis 9 durch Änderung der Prioritätenklasse mit „dekontaminiert“, „gesichert“ oder „Beobachtung abgeschlossen“ gekennzeichnet. 

Neu ist außerdem, dass jede Altlast mit einem Link und einem Hash-Wert versehen ist, die die bisher angeführten Grundstücksnummern ersetzen. Über den Link kann die Lage der betroffenen Fläche auf www.altlasten.gv.at eingesehen werden.   

In Oberösterreich betreffen die Änderungen folgende Altlasten: 

Altlast Art der Altlast in der Gemeinde Anmerkung zur Altlast Prioritätenzuweisung bzw. Status der Altlast
Chemische Reinigung Wozabal Katzbach Altstandort in Linz (OÖ) Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse 2
Chemische Reinigung Jäger Klammstraße Altstandort in Linz (OÖ) Neuaufnahme -
Rekord Kleiderreinigung Museumstraße Altstandort in Linz (OÖ) Neuaufnahme -
Deponie Rindbach Altablagerung in Ebensee (OÖ) Neuaufnahme -

Die Novelle tritt mit 15.12.2025 in Kraft. Betroffen sind Betriebe an Standorten der genannten Altlasten in der oben angeführten Tabelle.   

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