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Laborgläser mit verschieden farbenen Flüssigkeiten und unterschiedlichen Aufklebern, mittig im Fokus Laborglas mit pinker Flüssigkeit und weißem quadratischen Aufkleber mit roter Umrandung und schwarzem Symbol für Explosivität: Zerberstende Kugel
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Änderungen in vier AEV und der Emissionsregisterverordnung

Geändert werden die AEV Verbrennungsgas, die AEV Getränke, die Emissionsregisterverordnung 2017, die AEV anorganische Pigmente und die AEV anorganische Chemikalien

Lesedauer: 1 Minute

12.11.2025

Mit der Sammelnovelle werden gleich mehrere Verordnungen geändert. Die AEV enthalten Begrenzungen von Abwasseremissionen bestimmter Branchen.  

Die umfangreichste Änderung erfährt die AEV Verbrennungsgas. Bei der Behandlung von Gasen aus Verbrennungsprozessen fällt Abwasser an, welches starke Belastungen mit anorganischen Inhaltsstoffen aufweist. Durch die Novelle der Verordnung werden insbesondere die BVT-Schlussfolgerungen für Abfallverbrennung im Abwasserbereich umgesetzt. Außerdem wird der neue Begriff „Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und -furane“ in allen Paragrafen und Anlagen der Verordnung verwendet. 

In der AEV Getränke und der Emissionsregisterverordnung 2017 gibt es jeweils eine kleine Anpassung in Bezug auf IE-Richtlinien-Anlagen. 

In der AEV anorganische Pigmente und der AEV anorganische Chemikalien gibt es eine Präzisierung in Bezug auf die Summe des Chlorid- und Sulfatgehalts des Abwassers. 

Die Verordnung wurde am 5. November 2025 kundgemacht und trat mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Für rechtmäßig bestehende Einleitungen der AEV Verbrennungsgas gibt es Sonderregelungen. Die Verordnung betrifft alle Betriebe aus den betroffenen Branchen sowie Betriebe, die unter die Emissionsregisterverordnung fallen.

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