Änderungen in vier AEV und der Emissionsregisterverordnung
Geändert werden die AEV Verbrennungsgas, die AEV Getränke, die Emissionsregisterverordnung 2017, die AEV anorganische Pigmente und die AEV anorganische Chemikalien
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Mit der Sammelnovelle werden gleich mehrere Verordnungen geändert. Die AEV enthalten Begrenzungen von Abwasseremissionen bestimmter Branchen.
Die umfangreichste Änderung erfährt die AEV Verbrennungsgas. Bei der Behandlung von Gasen aus Verbrennungsprozessen fällt Abwasser an, welches starke Belastungen mit anorganischen Inhaltsstoffen aufweist. Durch die Novelle der Verordnung werden insbesondere die BVT-Schlussfolgerungen für Abfallverbrennung im Abwasserbereich umgesetzt. Außerdem wird der neue Begriff „Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und -furane“ in allen Paragrafen und Anlagen der Verordnung verwendet.
In der AEV Getränke und der Emissionsregisterverordnung 2017 gibt es jeweils eine kleine Anpassung in Bezug auf IE-Richtlinien-Anlagen.
In der AEV anorganische Pigmente und der AEV anorganische Chemikalien gibt es eine Präzisierung in Bezug auf die Summe des Chlorid- und Sulfatgehalts des Abwassers.
Die Verordnung wurde am 5. November 2025 kundgemacht und trat mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Für rechtmäßig bestehende Einleitungen der AEV Verbrennungsgas gibt es Sonderregelungen. Die Verordnung betrifft alle Betriebe aus den betroffenen Branchen sowie Betriebe, die unter die Emissionsregisterverordnung fallen.
- Änderung der AEV Verbrennungsgas, der AEV Getränke, der Emissionsregisterverordnung 2017, der AEV anorganische Pigmente sowie der AEV anorganische Chemikalien (BGBl II 236/2025)
- AEV Verbrennungsgas
- AEV Getränke
- Emissionsregisterverordnung 2017
- AEV anorganische Pigmente
- AEV anorganische Chemikalien
- WKO-Infos zum Thema Wasser/Abwasser
- WKO-Infos zu Abwasser - Übersicht AEV
- WKO-Infos zur Novelle zur AEV Verbrennungsgas
- BML-Infos zum Thema Abwasser/Emissionsbegrenzungen