Änderung der Oö. Aufzugsverordnung
Sicherheitstechnische Überprüfung von Personenaufzügen
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Personenaufzüge, die nicht nach den Bestimmungen der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996, der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 oder der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 in Verkehr gebracht wurden, müssen einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen werden. Der Aufzugseigentümer muss diese von einer Prüfstelle für Aufzüge gemäß § 18 Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 vornehmen lassen. Eventuell ergeben sich daraus Nachrüstungsmaßnahmen. Außerdem werden die Aufzeichnungspflichten im Aufzugsbuch diesbezüglich erweitert.
Die Verordnung betrifft Unternehmen, die Aufzüge planen, errichten, überprüfen oder betreiben. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind Aufzüge in Betriebsstätten, die dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht, dem Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion oder bergrechtlichen Vorschriften unterliegen.
Die Novelle wurde am 23.07.2025 kundgemacht und tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Links
- LGBl. Nr. 62/2025 – Oö. Aufzugsverordnungs-Novelle 2025
- Oö. Aufzugsverordnung 2010
- Oö. Aufzugsgesetz 1998 idgF
- Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 idgF
- Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 idgF
- Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 idgF