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Eine Person in Arbeitskleidung hält ein Clipboard in der Hand und repariert einen Aufzug. Neben der geöffneten Lifttüre befindet sich ein elektronisches Panel, an dem die Person einen Schalter betätigt.
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Änderung der Oö. Aufzugsverordnung

Sicherheitstechnische Überprüfung von Personenaufzügen

Lesedauer: 1 Minute

01.08.2025

Personenaufzüge, die nicht nach den Bestimmungen der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996, der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 oder der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 in Verkehr gebracht wurden, müssen einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen werden. Der Aufzugseigentümer muss diese von einer Prüfstelle für Aufzüge gemäß § 18 Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 vornehmen lassen. Eventuell ergeben sich daraus Nachrüstungsmaßnahmen. Außerdem werden die Aufzeichnungspflichten im Aufzugsbuch diesbezüglich erweitert.  

Die Verordnung betrifft Unternehmen, die Aufzüge planen, errichten, überprüfen oder betreiben. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind Aufzüge in Betriebsstätten, die dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht, dem Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion oder bergrechtlichen Vorschriften unterliegen. 

Die Novelle wurde am 23.07.2025 kundgemacht und tritt am 01.08.2025 in Kraft.  

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