Zum Inhalt springen
Paragraphen-Symbol, weiße Rollen Papier und ein gelber Schutzhelm, Konzept für Gesetze rund um den Bau
© Talaj | stock.adobe.com

Änderung Oö. Raumordnungsgesetz und Oö. Bauordnung

Besondere Änderungen von Flächenwidmungsplänen

Lesedauer: 1 Minute

14.02.2025

Im Oö. Raumordnungsgesetz werden „Besondere Änderungen von Flächenwidmungsplänen (§ 36a)“ eingefügt. Damit kann die Gemeinde unter bestimmten Bedingungen an Bauland angrenzende Grünlandflächen in Bauland umwidmen, um im Fall einer bislang rechtswidrigen „Überbauung“ (mit der Konsequenz des Abbruchs) eine Widmungsänderung und in weiterer Folge ein Verfahren zur Erteilung einer Baubewilligung durchführen zu können (nachträglicher Konsens). Das Sanierungsverfahren ist allfällig verbunden mit einer Belastung durch die Verkehrsflächenbeitragspflicht und einem Ausgleichsbeitrag. 

Die Oö. Bauordnung wurde dazu mit Änderungen in §§ 49a und 50a angepasst.  

Die Änderungen wurde am 13. Februar 2025 kundgemacht. Sie treten mit 14. Februar 2025 in Kraft.  

Links:

Weitere interessante Artikel
  • Person mit gelben Schutzhelm, Sonnenbrille und karierter Jacke steht in einem Dachausbau aus Holz
    OÖ Bautechnikverordnungs-Novelle 2024 verlautbart
    Weiterlesen
  • Person mit hellen kurzen Haaren und Brille führt eine Gasthermenwartung durch
    Ausgearbeitete harmonisierte Normen für Gasheizkessel
    Weiterlesen