Zum Inhalt springen
Autobahn in Vogelperspektive mit bewegungsunscharfen Fahrzeugen umgeben von grüner Landschaft
© Christian Schwier | stock.adobe.com

OÖ Landesstraßen-LärmimmisionsschutzVO – Regelungen für betriebsbedingte und baubedingte Schallimmissionen von Straßenbauvorhaben

Lesedauer: 1 Minute

14.09.2024

Die Verordnung betrifft Unternehmen, die UVP-pflichtige Straßenbauvorhaben des Landes OÖ ausführen und gilt für betriebsbedingte und baubedingte Schallimmissionen von Straßenbauvorhaben (samt Zulaufstrecken).

Inhalt im Überblick:

  • Regelungen für den betriebsbedingten Schall
  • Regelungen für den baubedingten Schall
  • Gemeinsame Bestimmungen für betriebs- und baubedingten Schall 

Die Verordnung tritt mit 19. Jänner 2024 in Kraft. Nähere Details siehe Oö. Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung - Oö. LStr-LärmIV


Verordnung der Oö. Landesregierung über Lärmimmissionsschutzmaßnahmen im Bereich von Landesstraßen (Oö. Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung - Oö. LStr-LärmIV)

Weitere interessante Artikel
  • Ausschnitt eines weißen Elektroautos beim Stromtanken aus einer Ladesäule, im Hintergrund Weizenfeld und grünbewachsenen Hügel unter blauem Himmel
    Harmonisierte Normen für flache flexible Leitung und Ladeleitung für Elektrofahrzeuge
    Weiterlesen
  • In einer Werkshalle stehen nebeneinander zwei Personen mit Bauhelm. Die linke Person trägt eine Latzhose  und hält einen Plan mit beiden Händen. Die rechte trägt einen Anzug und und hat ein Tablet in der rechten Hand
    Änderung der Maschinen Sicherheitsverordnung 2010
    Weiterlesen