Autobahn in Vogelperspektive mit bewegungsunscharfen Fahrzeugen umgeben von grüner Landschaft
© Christian Schwier | stock.adobe.com

OÖ Landesstraßen-LärmimmisionsschutzVO – Regelungen für betriebsbedingte und baubedingte Schallimmissionen von Straßenbauvorhaben

Lesedauer: 1 Minute

14.09.2024

Die Verordnung betrifft Unternehmen, die UVP-pflichtige Straßenbauvorhaben des Landes OÖ ausführen und gilt für betriebsbedingte und baubedingte Schallimmissionen von Straßenbauvorhaben (samt Zulaufstrecken).

Inhalt im Überblick:

  • Regelungen für den betriebsbedingten Schall
  • Regelungen für den baubedingten Schall
  • Gemeinsame Bestimmungen für betriebs- und baubedingten Schall 

Die Verordnung tritt mit 19. Jänner 2024 in Kraft. Nähere Details siehe Oö. Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung - Oö. LStr-LärmIV


Verordnung der Oö. Landesregierung über Lärmimmissionsschutzmaßnahmen im Bereich von Landesstraßen (Oö. Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung - Oö. LStr-LärmIV)

Weitere interessante Artikel
  • Eine Hand düngt mit einem kleinen Löffel aus Metall Pflanzen. Auf dem Löffel ist Pflanzendünger, den er in die Erde  des Pflanzentopfes gibt, in dem Salatpflanzen wachsen, deren Blätter im Fokus sind.
    CE – EU-Düngeprodukte: Verwendung von biologisch abbaubaren Polymeren als Bindemittel
    Weiterlesen
  • Eine Person mit Sicherheitsweste, Helm und Handschuhen kniet auf dem Boden. Die Hände hat sie auf einem kleinen Betonpflock. Neben diesem Pflock sind weitere Pflöcke. Ein Teil des Bodens neben den Pflöcken ist asphaltiert
    Änderung Oö. Umgebungslärmschutzverordnung - Straßen
    Weiterlesen