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Justitia Figur hält mit verbundenen Augen eine Waagschale in der einen Hand und in der anderen ein Schwert, Symbolik des Rechts
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Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich Bisphenol A

Verordnung (EU) 2016/2235

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 08.01.2020

Thermopapiere zum Drucken (z.B. Kassenbelege) können eine Beschichtung mit Bisphenol A enthalten. Diese Beschichtung ändert die Farbe, wenn sie Hitze ausgesetzt wird, so dass die gedruckten Zeichen erscheinen. Bei der regelmäßigen Handhabung von solchem Thermopapier durch ArbeitnehmerInnen kann es zu einem erhöhten Risiko für die Gesundheit kommen. Mit Verordnung (EU) 2016/2235 wird die Konzentration von Bisphenol A in Thermopapier daher auf einen Wert von max. 0,02 Gewichtsprozent begrenzt. Nach dem 2. Jänner 2020 darf Thermopapier mit einem Gehalt von mehr als 0,02 Gewichtsprozent Bisphenol A nicht mehr in Verkehr gebracht werden. 

Die Änderungen betreffen Unternehmen, die Thermopapier zu Druckzwecken in Verkehr bringen oder verwenden, die Bisphenol A enthalten.

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