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In einem hohen Gewächshaus wachsen viele hohe Tomatenpflanzen. Manche der Tomaten sind rot. Manche sind grün. Zwischen den Pflanzen gehen zwei Personen in Schutzanzügen, die die Pflanzen mit Pestiziden behandeln
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CE: Änderungen bezüglich der Konformitätsbewertungsverfahren für EU-Düngeprodukte

Delegierte Verordnung (EU) 2025/1421 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 und Berichtigung der delegierten Verordnung (EU) 2025/1421

Lesedauer: 1 Minute

22.12.2025

Delegierte Verordnung (EU) 2025/1421      

Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2019/1009 wird wie folgt geändert: 

In MODUL A1 — INTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE MIT ÜBERWACHTEN PRODUKTPRÜFUNGEN, Nummer 4 wird folgender Absatz angefügt:

„Die in den Nummern 4.3 und 4.4 genannten Wärmezyklen und Prüfungen sind in Labors durchzuführen, die für diese Tätigkeiten von einer nationalen Akkreditierungsstelle akkreditiert sind.“ 

In MODUL D1 — QUALITÄTSSICHERUNG BEZOGEN AUF DEN PRODUKTIONSPROZESS, Nummer 6.3.2 erhält der einleitende Satz folgende Fassung:

„In Bezug auf Materialien der CMC 3, 5, 12, 13, 14 und 15 gemäß Anhang II muss die notifizierte Stelle jährliche Audits durchführen. Darüber hinaus entnimmt und analysiert die notifizierte Stelle Proben des Ausgangsmaterials mit folgender Häufigkeit:“. 

Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1421     

Seite 2, Artikel 2:

Anstatt:

„Artikel 1 Absatz 1 gilt ab dem 30 Dezember 2025.“  

muss es heißen:

„Artikel 1 Absatz 1 gilt ab dem 1. Juli 2026.“ 

Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1421 wurde am 10. Dezember 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Artikel 1 Absatz 1 gilt ab dem 30. Dezember 2025. 

Die Berichtigung zur Delegierten Verordnung (EU) 2025/1421 wurde am 15. Dezember 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. 

Von der Verordnung betroffen sind Unternehmen, die genannte Produkte in der EU auf den Markt bringen, einführen oder vertreiben sowie Konformitäts­bewertungsstellen. 

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