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Nahaufnahme einer schwarzen Funkstation und eines schwarzen Funkgeräts auf schwarzem Hintergrund
© Marko Hannula | stock.adobe.com

Aktualisierung technischer Bedingungen für die harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen

Die Änderungen betreffen die Funkfrequenzen im Frequenzband 5945-6425 MHz für die Einführung drahtloser Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze (WAS/Funk-LANs).

Lesedauer: 1 Minute

05.06.2025

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/913 wird der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1067 im Hinblick auf die Aktualisierung technischer Bedingungen für die harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen im Frequenzband 5945-6425 MHz für die Einführung drahtloser Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze (WAS/Funk-LANs) wie folgt geändert:  

  1. Artikel 4 erhält folgende Fassung:  

„Artikel 4 Die Mitgliedstaaten beobachten die Entwicklung der Normen und der Technik in Bezug auf die Nutzung des Frequenzbands 5 945–6 425 MHz für WAS/Funk-LANs und berichten der Kommission auf deren Anfrage oder von sich aus über ihre Erkenntnisse, um eine rechtzeitige Überprüfung dieses Beschlusses zu ermöglichen.“ 

  1. Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses. 

»  Details siehe Tabelle im Beschluss 

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/913 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 22. Mai 2025 kundgemacht.

Betroffen sind alle Unternehmen, die genannte Produkte in der EU auf den Markt bringen, einführen oder vertreiben sowie Konformitäts­bewertungsstellen. 

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