Ausnahmen von den Schutzbestimmungen für den Biber
Gestattung von Eingriffen in den Lebensraum des Bibers sowie in die Biberpopulation
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Der Biber ist eine streng geschützte Tierart. Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung der Biberpopulation in Oberösterreich kommt es in bestimmten Regionen jedoch regelmäßig zu erheblichen Interessenkonflikten – insbesondere im Bereich von Hochwasserschutz- und Infrastrukturanlagen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie ökologisch sensiblen Gebieten. Die Verordnung soll Eingriffe in den Lebensraum des Bibers sowie in die Biberpopulation unter engen Voraussetzungen erlauben. Sie ist auf fünf Jahre befristet.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, das ist der 23. Dezember 2025. Sie ist auf fünf Jahre befristet.
Eine Betroffenheit von dieser Verordnung besteht für Unternehmen, die Berührungspunkte mit dem Lebensraum der Biber haben.
Links:
- Verordnung der Oö. Landesregierung über die vorübergehende Zulassung von Ausnahmen von den Schutzbestimmungen für den Biber (Oö. Biber-Verordnung)
- Informationen zum Biber-Kontingent auf den Seiten des Landes OÖ
- OÖ Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- FFH-Richtlinie