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Batterienverordnungs-Novelle 2021

BGBl. II Nr. 311/2021

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 09.07.2021

Die Batterienverordnungs-Novelle 2021 dient zur Umsetzung der EU-Batterienrichtlinie (2006/66/EG) in der Fassung des Kreislaufwirtschaftspakets Richtlinie (2018/849/EU) über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren in nationales Recht.

Wichtige Änderungen sind:

  • Zusätzliche Informationspflicht für Letztvertreiber - § 9 Abs 1.
  • Verpflichtung ist flexibler gestaltet, als im Begutachtungsentwurf. Die Verpflichtung tritt mit 1.1.2022 in Kraft.
  • Regelungen bezüglich der Bestellung von Bevollmächtigten wie in der Elektroaltgeräte Verordnung (EAG-VO) - § 25a, § 25b und § 25c.
  • Diese sind ab 1.1.2022 anzuwenden.  

Die Änderungen wurden am 7. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und treten mit 8. Juli 2021 in Kraft.


Batterienverordnungs-Novelle 2021 (BGBl. II Nr. 311/2021)




Weitere Informationen:

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