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Begutachtung: Änderung Anh. XVII REACH-Verordnung betreffend Siloxane D4, D5 und D6

Neue Beschränkung soll weitgehendst private und berufliche Verwendungen verbieten

Lesedauer: 1 Minute

08.08.2023

Mittels einer Kommissionverordnung soll Anhang XVII von REACH (Beschränkungen und Verbote) geändert werden. Konkret soll ein neuer Eintrag für die drei Siloxane D4, D5 und D6 eingefügt werden. Damit soll ein bereits bestehender Eintrag Nr. 70 für D4 und D5, der auf bestimmte Kosmetikprodukte beschränkt ist, deutlich erweitert werden. 

Diese neue Beschränkung soll weitgehendst private und berufliche Verwendungen verbieten. Für eine Reihe von Verwendungen gibt es Ausnahmen, die z.T. befristet sind. Solche finden sich bspw. für industrielle Verwendungen, die Textil-/Lederreinigung oder für medizinische bzw. veterinärmedizinische Anwendungen. 

D4, D5 und D6 sind wesentliche Bausteine (Monomere) für die Herstellung von Silikonpolymeren. Für diese Polymere gibt es eine Reihe hochspezialisierter bzw. weit verbreiteter Anwendungen ganz besonders in folgenden Bereichen:

  • Automobilindustrie inkl. E-Mobilität,
  • Bau,
  • Elektro und Elektronik inkl. Solarpaneele und Windturbinen,
  • Halbleiter,
  • Verteidigung und Luftfahrt,
  • Medizinprodukte. 

Den Verordnungsentwurf sowie den dazugehörigen Anhang (in englischer Sprache) finden Sie unter den Downloads. 

OÖ Mitglieder senden ihre allfällige Rückmeldung bitte bis spätestens 30.6.2023 an das Umweltservice (E michaela.leutgoeb@wkooe.at), damit diese der Stellungnahme berücksichtigt werden kann. Vielen Dank!

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