Konsultation zu Vorschriften für die Berechnung und Überprüfung der durchschnittlichen Verlustquoten für sortierte Abfälle von EU Kommission gestartet
Konsultation läuft bis 17.3.2026
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Die Kommission hat eine Konsultation zu Vorschriften für die Berechnung und Überprüfung der durchschnittlichen Verlustquoten für sortierte Abfälle gestartet. Grundlage dafür ist Artikel 11a Abs 10 der AbfallrahmenRL.
Ziel ist es, einheitliche Vorschriften für die Berechnung, Überprüfung und Meldung des Gewichts der nach einem Abfallsortierungsverfahren verlorenen Materialien oder Stoffe, die anschließend nicht recycelt werden, festzulegen. Das soll auf Grundlage von durchschnittlichen Verlustquoten für sortierte Abfälle erfolgen. Durch die einheitlichen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass die Daten zur Berechnung der Recyclingquoten vergleichbar und zuverlässig sind.
Den Entwurf inkl. Annex finden Sie unter folgendem Link: Vorschriften für die Berechnung und Überprüfung der durchschnittlichen Verlustquoten für sortierte Abfälle.
Die Frist für Rückmeldungen an die Kommission ist der 17.3.2026.