CE – Beschluss zur harmonisierten Norm EN 60335-2-14:2006
Die harmonisierte Norm EN 60335-2-14:2006 über besondere Anforderungen für Küchenmaschinen wird nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
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Nach Prüfung der harmonisierten Norm EN 60335-2-14:2006 in der geänderten und berichtigten Fassung kam die Kommission zusammen mit den Vertretern der Mitgliedstaaten im Ausschuss für elektrische Betriebsmittel zu dem Schluss, dass die harmonisierte Norm den Sicherheitszielen nach Anhang I Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 2 Buchstaben a und c sowie Nummer 3 Buchstabe b der Richtlinie 2014/35/EU nicht entspricht.
Die Kommission beschließt hiermit, die Fundstelle der harmonisierten Norm EN 60335-2-14:2006 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Teil 2-14: Besondere Anforderungen für Küchenmaschinen“, geändert durch EN 60335-2-14:2006/A12:2016, EN 60335-2-14:2006/A11:2012 und EN 60335-2-14:2006/A1:2008 und berichtigt durch EN 60335-2-14:2006/AC:2007 und EN 60335-2-14:2006/A11:2012/AC:2016, nicht im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1464 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 18. Juli 2025 kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. Er betrifft alle Unternehmen, die genannte Produkte in der EU auf den Markt bringen, einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1464 über die harmonisierte Norm EN 60335-2-14:2006 über besondere Anforderungen für Küchenmaschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Richtlinie 2014/35/EU über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung