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Gastherme, die an einer Wand montiert ist
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CE – Harmonisierten Normen für Gaszähler und Gasvolumenumwerter

Änderung des Anhangs I Durchführungsbeschlusses 2021/1402/EU

Lesedauer: 1 Minute

05.03.2025

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1402 wird wie folgt geändert: 

1. die Tabellenzeilen 2 und 3 werden gestrichen;  

2. die folgenden Tabellenzeilen werden in fortlaufender Folge eingefügt: 

„2a.

EN 12261:2024

Gaszähler — Turbinenradgaszähler“

3. 

„3a.

EN 12405-1:2021

Gaszähler — Umwerter — Teil 1: Volumenumwertung“

Der Durchführungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 27. Februar 2025 kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. Nummer 1 des Anhangs gilt ab dem 27. August 2026 und betrifft alle Unternehmen, die oben genannte Produkte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen. 

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