
CE – Harmonisierten Normen für Gaszähler und Gasvolumenumwerter
Änderung des Anhangs I Durchführungsbeschlusses 2021/1402/EU
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05.03.2025
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1402 wird wie folgt geändert:
1. die Tabellenzeilen 2 und 3 werden gestrichen;
2. die folgenden Tabellenzeilen werden in fortlaufender Folge eingefügt:
„2a. | EN 12261:2024 Gaszähler — Turbinenradgaszähler“ |
3.
„3a. | EN 12405-1:2021 Gaszähler — Umwerter — Teil 1: Volumenumwertung“ |
Der Durchführungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 27. Februar 2025 kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. Nummer 1 des Anhangs gilt ab dem 27. August 2026 und betrifft alle Unternehmen, die oben genannte Produkte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
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