CE - Bauprodukte: Festlegung des Formats der Europäischen Technischen Bewertung
Anpassung des Formats der ETB zur klaren, strukturierten und harmonisierten Darstellung der Informationen
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Das Format der ETB sollte dergestalt angepasst werden, dass darin die einschlägigen Informationen im Einklang mit den im anwendbaren EBD enthaltenen Elementen dargestellt werden. Sie sollte zudem mit den nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/3110 entwickelten Leitlinien zur Gewährleistung der Interoperabilität der vom Menschen lesbaren und maschinenlesbaren Formate für die Leistungs- und Konformitätserklärung im Einklang stehen. Diese technischen Details sollten in einem allgemeinen und einem spezifischen Teil der ETB dargelegt werden, wobei der allgemeine Teil Informationen zur Identifizierung und Verwaltung und der spezifische Teil technische Informationen umfassen sollte, damit eine klare, strukturierte und harmonisierte Darstellung dieser Informationen sichergestellt ist.
Das Format der Europäischen Technischen Bewertung ist im Anhang dieser Verordnung dargelegt.
Die Verordnung zur Festlegung des Formats der Europäischen Technischen Bewertung gemäß der Verordnung (EU) 2024/3110 (Durchführungsverordnung (EU) 2026/387) wurde am 24. Februar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Links
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/387 zur Festlegung des Formats der Europäischen Technischen Bewertung gemäß der Verordnung (EU) 2024/3110
- Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung