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Person mittleren Alters trägt ein blaues Poloshirt und eine Arbeitshose und verlegt hellgraue Wandfliesen in einem Raum
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CE: Änderung über harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel

Änderungen bei den Fundstellen der harmonisierten Normen betrerffend Sprudelbadgeräte und Sprudelbäder, elektrische Geräte für den Hausgebrauch und Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung

Lesedauer: 2 Minuten

31.07.2025

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1457 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich der Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 60335-2-60:2003 über besondere Anforderungen für Sprudelbadgeräte und Sprudelbäder und hinsichtlich der mit Einschränkung versehenen Veröffentlichung der Fundstellen der harmonisierten Normen EN 60335-1:2012 über allgemeine Anforderungen an elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke sowie EN 60335-2-27:2013 über besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung wurde am 18.7.2025 veröffentlicht. 

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 wird wie folgt geändert: 

1. Die Zeilen 155, 176 und 206 werden gestrichen;

2. Die folgenden Tabellenzeilen werden in fortlaufender Folge angefügt:

Nr. Fundstelle der Norm
„155a.

EN 60335-1:2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Teil 1: Allgemeine Anforderungen

EN 60335-1:2012/AC:2014

EN 60335-1:2012/A11:2014

EN 60335-1:2012/A13:2017

EN 60335-1:2012/A1:2019

EN 60335-1:2012/A14:2019

EN 60335-1:2012/A2:2019

EN 60335-1:2012/A15:2021

Einschränkung: Die Anwendung folgender Teile der Norm EN 60335-1:2012, zuletzt geändert durch A15:2021, begründet nicht die Vermutung der Konformität mit den Sicherheitszielen nach Anhang I Nummer 2 Buchstabe c der Richtlinie 2014/35/EU:
des Teils von Abschnitt 20.2, der sich auf die Prüfsonde bezieht, die der Prüfsonde B ähnelt.“

„176a

EN 60335-2-27:2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Teil 2-27: Besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung

EN 60335-2-27:2013/A1:2020

EN 60335-2-27:2013/A2:2020

EN 60335-2-27:2013/AC:2021-11

Hinweis: Bei dieser harmonisierten Norm beziehen sich folgende Anmerkungen nicht auf die Sicherheitsziele nach Anhang I der Richtlinie 2014/35/EU, noch begründet deren Anwendung die Vermutung der Konformität mit diesen Sicherheitszielen:
Anmerkung zu Abschnitt 6.Z101 und Anmerkung 101 zu Abschnitt BB.2 in Anhang BB, worin beschrieben wird, an welchen Orten und durch welche Nutzer die verschiedenen Kategorien von Produkten, die in den Anwendungsbereich dieser harmonisierten Norm fallen, verwendet werden können; sie beziehen sich daher nicht auf das Inverkehrbringen.“

Der Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung (18.7.2025) in Kraft. 
Nummer 1 des Anhangs gilt jedoch erst ab dem 18. Januar 2027.  

Links

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1457 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich der Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 60335-2-60:2003 über besondere Anforderungen für Sprudelbadgeräte und Sprudelbäder und hinsichtlich der mit Einschränkung versehenen Veröffentlichung der Fundstellen der harmonisierten Normen EN 60335-1:2012 über allgemeine Anforderungen an elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke sowie EN 60335-2-27:2013 über besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung
  • Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 über harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU 
  • Richtlinie 2014/35/EU über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
  • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

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