CE: Änderung über harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel
Änderungen bei den Fundstellen der harmonisierten Normen betrerffend Sprudelbadgeräte und Sprudelbäder, elektrische Geräte für den Hausgebrauch und Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung
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Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1457 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich der Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 60335-2-60:2003 über besondere Anforderungen für Sprudelbadgeräte und Sprudelbäder und hinsichtlich der mit Einschränkung versehenen Veröffentlichung der Fundstellen der harmonisierten Normen EN 60335-1:2012 über allgemeine Anforderungen an elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke sowie EN 60335-2-27:2013 über besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung wurde am 18.7.2025 veröffentlicht.
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 wird wie folgt geändert:
1. Die Zeilen 155, 176 und 206 werden gestrichen;
2. Die folgenden Tabellenzeilen werden in fortlaufender Folge angefügt:
| Nr. | Fundstelle der Norm |
| „155a. | EN 60335-1:2012 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Teil 1: Allgemeine Anforderungen EN 60335-1:2012/AC:2014 EN 60335-1:2012/A11:2014 EN 60335-1:2012/A13:2017 EN 60335-1:2012/A1:2019 EN 60335-1:2012/A14:2019 EN 60335-1:2012/A2:2019 EN 60335-1:2012/A15:2021 Einschränkung: Die Anwendung folgender Teile der Norm EN 60335-1:2012, zuletzt geändert durch A15:2021, begründet nicht die Vermutung der Konformität mit den Sicherheitszielen nach Anhang I Nummer 2 Buchstabe c der Richtlinie 2014/35/EU: |
| „176a | EN 60335-2-27:2013 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Teil 2-27: Besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung EN 60335-2-27:2013/A1:2020 EN 60335-2-27:2013/A2:2020 EN 60335-2-27:2013/AC:2021-11 Hinweis: Bei dieser harmonisierten Norm beziehen sich folgende Anmerkungen nicht auf die Sicherheitsziele nach Anhang I der Richtlinie 2014/35/EU, noch begründet deren Anwendung die Vermutung der Konformität mit diesen Sicherheitszielen: |
Der Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung (18.7.2025) in Kraft.
Nummer 1 des Anhangs gilt jedoch erst ab dem 18. Januar 2027.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1457 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich der Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 60335-2-60:2003 über besondere Anforderungen für Sprudelbadgeräte und Sprudelbäder und hinsichtlich der mit Einschränkung versehenen Veröffentlichung der Fundstellen der harmonisierten Normen EN 60335-1:2012 über allgemeine Anforderungen an elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke sowie EN 60335-2-27:2013 über besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 über harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU
- Richtlinie 2014/35/EU über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)