Erweiterung des Europaschutzgebietes Mond- und Attersee
Neues Schutzgut: Sumpfgladiole (gladiolus palustris) – LGBl. Nr. 69/2025
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26.08.2025
Das Europaschutzgebiet "Mond- und Attersee" wird um 650 m² im Bereich der Fuschler Ache erweitert. Die Fläche liegt südlich der Mündung der Fuschler Ache in den Mondsee. Die Erweiterungsfläche ist bereits durch das Naturschutzgebiet „Mündungsbereich der Fuschler-Ache“ erfasst. Neues Schutzgut im Europaschutzgebiet ist die vom Aussterben bedrohte Sumpfgladiole (gladiolus palustris).
Die Verordnung wurde am 25. August 2025 kundgemacht und tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Oberösterreich in Kraft.
Links:
- LGBl. Nr. 69/2025 der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der der Mondsee und der Attersee sowie vier Zubringerflüsse als „Europaschutzgebiet Mond- und Attersee“ bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird, geändert wird (samt Anlagen (Pläne)
- LGBl. Nr. 44/2015 Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der Mondsee und der Attersee sowie vier Zubringerflüsse als „Europaschutzgebiet Mond- und Attersee“ bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
- FFH-Richtlinie (konsolidierte Fassung) – Link zum EU-Rechtsakt
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/251 der Kommission vom 7. Februar 2025 zur Annahme einer achtzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeografischen Region (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 744)
- OÖ Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Infoseite des Landes OÖ zum Thema Naturschutz und Landschaft
- Publikationen des Landes OÖ zum Thema Natur