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In einem See liegen verschiedene, kleine Segelboote vor Anker. Am Ufer sind Anlegestege, Bootshäuser sowie dahinter verschiedene Gebäude und Häuser. Dahinter ist ein Wald mit grünen Bäumen, aus dem ein Kirchturm ragt
© Nikolai Korzhov | stock.adobe.com

Erweiterung Europaschutzgebiet Mond- und Attersee

Einbeziehung des Naturschutzgebietes Fuschler Ache

Lesedauer: 1 Minute

27.06.2025

das Land Oberösterreich hat Begutachtungsunterlagen zur Erweiterung des Europaschutzgebiets „Mond- und Attersee“ veröffentlicht. Damit erfolgt eine Erweiterung des Europaschutzgebietes um 650 m² im Bereich der Fuschler Ache sowie legistische Anpassungen. Die Erweiterungsfläche ist bereits durch das Naturschutzgebiet „Mündungsbereich der Fuschler Ache“ erfasst. Neues Schutzgut im geplanten Europaschutzgebiet, weil vom Aussterben bedroht, ist die Sumpfgladiole (gladiolus palustris). 

Die rechtlichen Bestimmungen für Naturschutzgebiete gelten ausschließlich für das ausgewiesene Gebiet. Bei Europaschutzgebieten werden Einflüsse auch von außen mitberücksichtigt. Bei Genehmigungsverfahren von Betrieben in oder nahe von Europaschutzgebieten (gemäß FFH-Richtlinie) werden zusätzlich die Auswirkungen der Betriebe auf das ausgewiesene Gebiet berücksichtigt. Vor Verhandlung des Projekts wird durch die Behörde ein Screening bzw. eine Naturverträglichkeitsprüfung zur Eruierung der Gesamtheit der Einwirkungen durchgeführt.  

Relevant für Gewerbebetriebe sind die Vorgaben des § 4 (Erlaubte Maßnahmen).  

Ihre allfällige Stellungnahme senden Sie bitte bis 4. August 2025 an das Umweltservice, (E umweltservice@wkooe.at), damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann. 

Die Begutachtungsunterlagen (Entwurf, Erläuterungen und Link zu den Plänen) sind auch unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/35986.htm abrufbar. 

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