Zum Inhalt springen
Person mit Mundnasenschutz, Haarnetz und Schutzhandschuhen tippt auf Notebook in Labor
© dusanpetkovic1 | stock.adobe.com

Genehmigung der Reaktionsmasse aus Peressigsäure (PAA) und Peroxyoctansäure (POOA)

als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3 und 4

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 14.12.2020

Verordnung (EU) 2020/1771

Vorbehaltlich der Spezifikationen und Bedingungen im Anhang wird Reaktionsmasse aus Peressigsäure und Peroxyoctansäure als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3 und 4 genehmigt.

Die Verordnung (EU) 2020/1771 wurde am 27. November 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung gilt von 1. April 2022 bis 31. März 2032.


 


Weitere Infos:

Weitere interessante Artikel
  • Eine Person in weißer Arbeitskleidung in einem Labor sitzt an einem Tisch mit einem Computer und einem Telefon und blickt dabei auf ihre in den Händen gehaltenen Unterlagen, eine zweite Person in weißer Arbeitskleidung steht mit verschränkten Armen hinter ihr
    Chemische Stoffe – Registrierungsdossiers
    Weiterlesen
  • Laborglas mit blauer Flüssigkeit und Aufkleber Radioaktivitätszeichen: Gelbes schwarz umrandetes Dreieck, mittig gefüllter schwarzer Kreis umgeben von drei schwarzen abgerundeten Trapezen
    Veröffentlichung OSOA - Gesetzespaket für gemeinsame Chemikaliendaten-Plattform
    Weiterlesen
  • Person blickt durch Mikroskop
    Änderung der POP-VO hinsichtlich Dechloran Plus
    Weiterlesen