Zum Inhalt springen

Novelle zur Grundwasserschongebietsverordnung Zirking verlautbart

Neue Verbote zur Sicherung der Trinkwasserversorgung

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Mit LGBl. Nr. 84/2020 wurde die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Grundwasserschongebietsverordnung Zirking geändert wird, veröffentlicht. Betroffen sind einige Betriebsstandorte in den Marktgemeinden Mauthausen, Ried in der Riedmark und Schwertberg, die nahe an den Brunnen des Wasserverbandes "Fernwasserversorgung Mühlviertel" situiert sind. Die Änderung der Grundwasserschongebiets-Verordnung tritt mit 1. Oktober 2020 in Kraft.

Neben Zitatanpassungen wird im bereits ausgewiesenen Grundwasserschongebiet die Errichtung von Betrieben mit der Widmung Industriegebiet, Seveso III-Betriebe und thermische oder chemische Abfallbehandlungs- bzw. –verwertungsanlagen verboten.

Links:

Weitere interessante Artikel
  • Eine Jungpflanze wächst in einer Wiese darüber zeigen sich  grafische Elemente zum Thema CO2
    Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
    Weiterlesen
  • Detailansicht einer Petrischale mit Insekten in Larvenstadium darüber Mikroskoplupe, ringsum bewegungsunscharf weitere Laborgegenstände
    Änderung der Verordnung „Verbote und Beschränkungen teilfluorierter und vollfluorierter Kohlenwasserstoffe sowie von Schwefelhexafluorid“
    Weiterlesen