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Novelle zur Grundwasserschongebietsverordnung Zirking verlautbart

Neue Verbote zur Sicherung der Trinkwasserversorgung

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Mit LGBl. Nr. 84/2020 wurde die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Grundwasserschongebietsverordnung Zirking geändert wird, veröffentlicht. Betroffen sind einige Betriebsstandorte in den Marktgemeinden Mauthausen, Ried in der Riedmark und Schwertberg, die nahe an den Brunnen des Wasserverbandes "Fernwasserversorgung Mühlviertel" situiert sind. Die Änderung der Grundwasserschongebiets-Verordnung tritt mit 1. Oktober 2020 in Kraft.

Neben Zitatanpassungen wird im bereits ausgewiesenen Grundwasserschongebiet die Errichtung von Betrieben mit der Widmung Industriegebiet, Seveso III-Betriebe und thermische oder chemische Abfallbehandlungs- bzw. –verwertungsanlagen verboten.

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