Zum Inhalt springen
Person mit gelbem Helm deutet mit Finger auf Gebäudeplan auf Wand und hält in anderer Hand Tablet
© industrieblick | stock.adobe.com

Oö. Bauordnungs-Novelle 2024

Betrifft Seveso-Betriebe und Bauführer hinsichtlich der Bestätigung der Lage von Gebäuden

Lesedauer: 1 Minute

01.02.2024

Mit der Oö. Bauordnungs-Novelle 2024 wird die Oö. Bauordnung 1994, das Oö. Bautechnik­gesetz 2013 und das Oö. Raumordnungs­gesetz 1994 geändert. Es wird bestimmt, dass jedenfalls eine Bau­bewilligung erforderlich ist für Seveso-Betriebe (Neubau, wesentliche Änderung oder Nutzungs­änderung) sowie für Neu-, Zu- und Umbau von Wohn­gebäuden und öffentlichen Gebäuden im Nahebereich von Seveso-Betrieben (genannt in Richtlinie 2012/18/EU). Damit wird auch die Beteiligung der betroffenen Öffentlich­keit (Übereinkommen von Aarhus) bezüglich Seveso-Betriebe in der Bau­ordnung und im Raumordnungs­gesetz umgesetzt. 

Neu ist die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Bau­führers an die Bau­behörde über die bewilligungs­gemäße Lage von Gebäuden bereits während der Ausführung von Neu- oder Zubauten. Dies hat zu erfolgen, sofern ein Fundament erforderlich ist, und zwar bevor mit der Errichtung der Außen­bauteile (wie zB Außenwände) begonnen wird. Damit sollen unzulässige Abweichungen von der bewilligten Lage verhindert werden. Die Regelung betrifft auch bau­freigestellte Vorhaben. 

Im Oö. Bautechnikgesetz werden Rechts­verweise zur Oö. Bauordnung zu den Seveso-Betrieben angepasst. 

Die Änderungen im Oö. Raumordnungs­gesetz erlauben nun Ausnahmen bezüglich der verpflichtenden Mehr­geschoßigkeit bei bestimmten Geschäftsbauten.  

Die Oö. Bauordnungs-Novelle 2024 wurde am 31. Jänner 2024 kund­gemacht. Die Bestimmungen treten mit 1. Februar 2024 in Kraft. Es besteht eine allfällige Betroffen­heit von Betrieben. 

Links:

Weitere interessante Artikel
  • Aufnahme einer hellen Oberfläche aus der Vogelperspektive, auf der verschiedene Spielsachen wie Bauklötze, ein Holzzug, Rasseln, Stofftiere, eine Xylophon, Gummienten, ein Segelboot und ein Holzflugzeug sind
    CE: Verlautbarung „Neue Spielzeugverordnung“ und Änderungen harmonisierter Normen
    Weiterlesen
  • Großer gelber Bautransporter im Fokus in Baugrube stehend, im Hintergrund weitere Baumaschinen wie Bagger und Kräne
    Veröffentlichung von Referenznummern gewisser Bauprodukte und Verordnungen in Bezug auf die Typgenehmigung von Fahrzeugen
    Weiterlesen
  • Zwei Personen halten Ausdrucke in der Hand und blicken darauf neben Druckergerät stehend
    CE – Harmonisierten Normen für Druckgeräte
    Weiterlesen