CE: Verlautbarung „Neue Spielzeugverordnung“ und Änderungen harmonisierter Normen
Mit den Vorschriften sollen Kinder in der EU künftig besser geschützt werden.
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Verordnung (EU) 2025/2509 – „Neue Spielzeugverordnung“
Mit den Vorschriften sollen Kinder in der EU künftig besser geschützt werden.
Für die Umsetzung wird den Mitgliedstaaten und der Industrie eine Übergangsfrist von 54 Monaten eingeräumt.
Mit der Toy Safety Regulation (TSR) werden vor allem strengere Anforderungen an Chemikalien und Konservierungsstoffe gestellt.
Zudem werden PFAS-Stoffe verbannt, die sogenannten Ewigkeitschemikalien, die sich im Körper und in der Umwelt anreichern, aber nur sehr schwer abbaubar sind.
Bevor Hersteller ein Spielzeug auf den Markt bringen, müssen sie künftig eine Sicherheitsbewertung aller möglichen Risiken durchführen, darunter chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefahren.
Bei der Bewertung müssen zudem Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität des jeweiligen Spielzeugs sowie Aspekte, bei denen Kinder besonders anfällig bzw. schutzbedürftig sind, geprüft werden.
Neu ist der digitale Produktpass, über den jedes Spielzeug verfügen muss, um nachzuweisen, dass es den Sicherheitsvorschriften entspricht.
Mit der Verordnung werden außerdem die Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister präzisiert.
Online-Marktplätze haben ihre Plattformen so zu gestalten, dass die Verkäufer die CE-Kennzeichnungen, Sicherheitswarnungen und digitalen Produktpässe von Spielzeug anzeigen können.
Die Verordnung (EU) 2025/2509 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 12. Dezember 2025 kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. August 2030.
Die Artikel 28 bis 44 und die Artikel 49 bis 55 gelten jedoch ab dem 1. Januar 2026.
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2519 – Änderungen hinsichtlich harmonisierter Normen für Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmacksinn sowie für die Migration bestimmter Elemente aus Spielzeug
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/740 wird wie folgt geändert:
1. die Tabellenzeilen 3 und 9 werden gestrichen;
2. folgende Tabellenzeilen werden in fortlaufender Folge eingefügt:
| Nr. | Fundstelle der Norm |
| „3a. | EN 71-3:2019+A2:2024 Sicherheit von Spielzeug — Teil 3: Migration bestimmter Elemente“; |
| „9a. | EN 71-13:2021+A2:2024 Sicherheit von Spielzeug — Teil 13: Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmacksinn“. |
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2519 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 16. Dezember 2025 kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Nummer 1 des Anhangs gilt ab dem 16. Juni 2027.
Nummer 2 des Anhangs gilt ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Verordnung und der Beschluss betreffen alle Unternehmen, die genannte Produkte in der EU auf den Markt bringen, einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Links
- Verordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2519 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/740 hinsichtlich harmonisierter Normen für Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmacksinn sowie für die Migration bestimmter Elemente aus Spielzeug
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/740 über die harmonisierten Normen für Spielzeug zur Unterstützung der Richtlinie 2009/48/EG
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung
- WKO-Infos zur „Neuen Spielzeugverordnung“