Zum Inhalt springen

Oö. Einzugsgebieteverordnung verlautbart

Legt das Arbeitsgebiet der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Gewässerbezirke fest.

Lesedauer: 1 Minute

Die Oö. Einzugsgebieteverordnung (Oö. EGV) legt den räumlichen Arbeitsbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung bzw. des Gewässerbezirkes bei wasserrechtlichen Verfahren fest. Die Abgrenzung erfolgt nun auf Grund digitalisierter Karten. Die Darstellung ist auch in DORIS (www.doris.ooe.gv.at unter Wasser & Geologie auf den Detailseiten „Gewässerbezirke“, WLV Gebietsbauleitung (Zuständigkeit) und WLV-Einzugsgebiete Wildbach abrufbar.

Die Verordnung wurde am 9. November 2020 im Landesgesetzblatt kundgemacht und tritt mit 10. November 2020 in Kraft. Die Oö. Einzugsgebieteverordnung 2009 (LGBl. Nr. 125/2009) tritt gleichzeitig außer Kraft.

Links:

Stand: 18.11.2021

Weitere interessante Artikel
  • Person mit blauem Helm hält Hand an Manometer und blickt darauf
    Novelle zum Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz
    Weiterlesen
  • Gläserne Weltkugel ist auf einem moosigen Untergrund einer Wiese in einem Wald platziert, im Hintergrund zeigt sich ein grünes Bokeh, in der Glaskugel spiegeln sich Bäume
    EU-weite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten
    Weiterlesen